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Schüler-Bafög: Voraussetzung, Höhe und Beantragung


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Bildungszuschuss
So hoch fällt das Bafög für Schüler aus – und so bekommen Sie es


Aktualisiert am 07.08.2020Lesedauer: 4 Min.
Schüler in einem Klassenraum: Junge Geflüchtete aus der Ukraine können jetzt in München einen ukrainischen Abschluss machen.Vergrößern des Bildes
Schüler in einem Klassenraum: Für einen berufsqualifizierenden Abschluss oder weiterführenden Schulabschluss kann man staatliche Förderung beantragen. (Quelle: FatCamera/getty-images-bilder)
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Schüler und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen mit Bafög eine finanzielle Unterstützung ihrer Ausbildung erhalten. Wie hoch die Förderung ausfällt, wie lange sie gewährt wird und wie es sich mit der Rückzahlung verhält.

Die staatliche Ausbildungsförderung namens Bafög soll den Zugang zu Bildung für jene sicherstellen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Bekannt ist das Bafög vor allem als Möglichkeit der Studienfinanzierung. Aber auch Schüler und Auszubildende können Bafög beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind ähnlich wie im Falle eines Studiums.

Schüler-Bafög: Was sind die Voraussetzungen?

Ob ein Antrag auf Schüler-Bafög Erfolg hat, hängt im Wesentlichen von zwei Bedingungen ab: erstens von der Art der Schule, die Sie besuchen, und zweitens von Ihrem eigenen Einkommen oder dem Ihrer Eltern.

Gefördert wird ein berufsqualifizierender Abschluss oder ein weiterführender Schulabschluss, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt – ab der zehnten Klasse und unter der Bedingung, dass Sie dafür aus dem Elternhaus ausziehen müssen. Das ist der Fall, wenn die Ausbildungsstätte zu weit entfernt vom Elternhaus liegt oder eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses aufgrund von Krankheit oder Behinderung erforderlich ist.

Um Schüler-Bafög zu bekommen, müssen Sie das angestrebte Ausbildungsziel erreichen können. Sprich: Sie müssen den Besuch der Schule nachweisen. Falls Sie eine Klasse wiederholen müssen, wirkt sich das nicht negativ auf die Förderung aus.

Für diese Schulen ist eine Förderung möglich:

  • Gymnasium
  • Gesamtschule
  • Hauptschule
  • Abendhauptschule
  • Abendrealschule
  • Abendgymnasium
  • Kolleg
  • Fachschule zur Berufsausbildung
  • Berufsfachschule zur Berufsausbildung
  • Berufsaufbauschule nach Berufsausbildung
  • Fachoberschule nach Berufsausbildung

Ausbildungen im dualen System der Berufsausbildung werden nicht mit Bafög gefördert. In diesen Fällen kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Die Förderung ist im August 2020 gestiegen.

Wie hoch ist Schüler-Bafög?

Die Höhe der Förderung wird individuell ermittelt. Bewilligt wird zumeist ein Grundbetrag, der mit einem Zuschuss zu den Mietkosten, einem Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung und einem Zuschlag für die Kinderbetreuung ergänzt werden kann.

Der einzige Unterschied zum Bafög für Studenten besteht darin, dass der Grundbetrag für Schüler deutlich niedriger ausfallen kann. Der Grund: Der Staat geht davon aus, dass Schüler generell weniger Finanzmittel brauchen als Studierende. So erhalten auch Schüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung mehr BAföG als ohne.

Ausbildungsstätte Bei Eltern wohnend Nicht bei Eltern wohnend Höchstsatz
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen 474 Euro 744 Euro 853 Euro
Abendgymnasien, Kollegs, weiterführende Fachschulen 446 Euro 716 Euro 825 Euro
Abendhaupt- und -realschulen, Berufsaufbauschulen, weiterführende Fachoberschulen 439 Euro 675 Euro 784 Euro
Berufsfachschulen 243 Euro 580 Euro 689 Euro
Allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse, Fachschulen, Fachoberschulen 580 Euro 689 Euro

(Stand: Schuljahr 2019/20)

Die beiden ersten Spalten der Tabelle weisen den Bafög-Satz ohne Zuschlag, die letzte Spalte (Höchstsatz) jenen inklusive Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung aus. Der Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 109 Euro und wird für Auszubildende gewährt, die diese Sozialleistungen selbst tragen.(Quelle: BMBF)

Was ist die Förderungsdauer für Schüler-BAföG?

Die Dauer der Förderung ist beim Schüler-Bafög nicht begrenzt, orientiert sich aber an dem Ausbildungsziel. Sie beginnt mit dem Monat der Antragstellung bzw. dem Beginn der Ausbildung.

Das Wiederholen einer Klasse stellt kein Problem dar. Sollten Sie jedoch zweimal sitzen bleiben, kann die Frage aufkommen, ob Sie die erforderliche Eignung für den angestrebten Abschluss besitzen. Die Förderung endet mit dem Abschluss der Ausbildung.

Müssen Sie den Schulbesuch aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft unterbrechen, wird das Schüler-Bafög für weitere drei Monate gewährt.

Wie läuft die Rückzahlung des Schüler-BAföGs?

Schüler erhalten die Bafög-Leistung als Vollzuschuss. Im Gegensatz zu dem Studenten-Bafög müssen Schüler die staatliche Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen.

Auszubildende an einer höheren Fachschule oder einer Akademie erhalten das Bafög zumeist zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen als unverzinstes Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.

Wie wird das Einkommen beim Schüler-Bafög angerechnet?

Schüler-Bafög erhalten Sie in der Regel als eltern- bzw. familienabhängige Leistung. Das bedeutet, Ihr eigenes Einkommen und das Ihrer Eltern wird – unter Anwendung gesetzlicher Freibeträge – bei der Berechnung des Bafög-Anspruchs berücksichtigt. In den meisten Fällen reicht jeweils der Steuerbescheid des Vorjahres, alternativ die letzte elektronische Lohnbescheinigung oder der Arbeitslosenbescheid.

Beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg wird das Einkommen der Eltern zumeist nicht mehr herangezogen, das eigene jedoch sehr wohl. Ändert sich Ihr Einkommen oder das Ihrer Eltern, sollten Sie einen Änderungsantrag stellen.

Diese Freibeträge gelten für Eltern, Ehe- und Lebenspartner:

Freibeträge Eltern
Eltern verheiratet oder verpartnert und zusammenlebend 1.835 Euro
Elternteil alleinstehend 1.225 Euro
Kinder (nicht in Ausbildung) und sonstige Unterhaltsberechtigte der Eltern 555 Euro
Freibeträge Ehegatten oder Lebenspartner
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Studierenden 1.225 Euro
Kinder (nicht in Ausbildung) und sonstige Unterhaltsberechtigte der Eltern 555 Euro

(Stand: 1. August 2020)

Für Sie selbst gilt für das Einkommen ein monatlicher Freibetrag von 290 Euro. Falls Sie verheiratet oder verpartnert sind werden weitere 610 Euro nicht angerechnet sowie für eigene Kinder je 555 Euro.

Die Freibeträge für Partner oder Kinder werden aber nur gewährt, wenn diese nicht selber Bafög erhalten. Sollten Partner oder Kinder Einkommen beziehen, mindert das die Freibeträge. Stammt Ihr eigenes Einkommen aus einem Pflichtpraktikum oder dem Ausbildungsverhältnis, wird es ohne Freibetrag angerechnet.

Wenn Sie den Bafög-Antrag stellen, müssen Sie zudem Ihre Vermögensverhältnisse – nicht die Ihrer Eltern – offenlegen. Das heißt, Sie müssen Auskunft über bestehende Sparkonten, Wertgegenstände, Immobilien, Grundstücke oder kapitalbildende Versicherungen geben. Ihnen steht ein Freibetrag von 7.500 Euro zu (ab Herbst 2020: 8.200 Euro).

Bis zu dieser Höhe wird das Vermögen nicht angerechnet. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder Kinder haben, erhöht sich der Freibetrag pro Person um jeweils 2.100 Euro (ab Herbst 2020: 2.300 Euro).

Wie beantragt man Schüler-Bafög?

Den Antrag auf Schüler-Bafög müssen Sie schriftlich stellen. Zuständig für das Schüler-Bafög ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz bzw. der Meldeadresse der Eltern – alternativ am eigenen Wohnsitz, wenn Sie bereits einen eigenen Haushalt führen. Sowohl der Antrag als auch die erforderlichen Unterlagen können online unter www.bafoeg.de eingereicht werden.

Wann Förderbedarf besteht

  • kein ausreichendes Einkommen / Vermögen des Schülers
  • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners

Einzureichende Unterlagen

  • Formblätter
  • Einkommensnachweise des Antragstellers
  • Vermögensnachweis des Antragstellers
  • Einkommensnachweise der Eltern / des Ehe- oder Lebenspartners
  • weitere Unterlagen je nach Einzelfall (z.B. bei Kindern)

Bafög wird für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. In der Regel brauchen die Ämter bis zu drei Monate, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Verwendete Quellen
  • Ämter für Ausbildungsförderung
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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