Sozialleistungen Bürgergeld und Heizkosten: Das sollten Sie beachten
Geraten Sie durch stark gestiegene Heizkosten oder eine hohe Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten, können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, kann das Jobcenter die Heizkosten übernehmen. Sie erhalten sie zusätzlich zum Regelsatz, genau wie die Kaltmiete und andere Nebenkosten. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Heizung Sie haben. Wichtig ist, dass die Heizkosten und der Verbrauch angemessen sind.
Antrag auf Bürgergeld und Heizkosten
Das Jobcenter zahlt Bürgergeld und bei Anspruch auf Bürgergeld auch die angemessenen Heizkosten. Einen Antrag auf Bürgergeld und Heizkosten müssen Sie beim Jobcenter stellen. Das Antragsformular können Sie online ausfüllen und abschicken. Müssen Sie eine hohe Nachzahlung an Heizkosten leisten, können Sie Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Das ist auch noch bis zum Ablauf des dritten Monats nach der Fälligkeit der Heizkosten rückwirkend möglich.
Um Bürgergeld und einen Heizkostenzuschuss zu erhalten, müssen Sie die Voraussetzungen für eine Grundsicherung erfüllen. Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Ihr Vermögen 40.000 Euro nicht überschreitet. Das Vermögen jeder weiteren zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Person darf 15.000 Euro nicht überschreiten.
Beantragen Sie Bürgergeld nur für einen Monat, darf Ihr Vermögen nicht höher als 15.000 Euro sein. Das gilt auch für jede weitere Person, die zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Eine weitere Voraussetzung für Bürgergeld und Heizkosten ist, dass Sie erwerbsfähig sind, Ihr Einkommen aber nicht reicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
Angemessene Höhe der Heizkosten
Bei der Höhe der Wohnungskosten gilt beim Bürgergeld eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie müssen also erst nach einem Jahr in eine günstigere Wohnung umziehen, wenn die Wohnungskosten nicht angemessen sind. Anders sieht es bei den Heizkosten aus, die schon im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld angemessen sein müssen.
Das Jobcenter orientiert sich bei der Angemessenheitsprüfung am bundesweit gültigen Heizspiegel. Ihr Verbrauch muss dem Durchschnittsverbrauch in vergleichbaren Wohnungen entsprechen und darf nicht deutlich höher sein. Als grober Richtwert gilt bei einer angemessenen Wohnfläche 1 Euro an Heizkosten pro 1 Quadratmeter Wohnfläche.
Einzelfallprüfung durch das Jobcenter
Das Jobcenter prüft die Angemessenheit der Heizkosten individuell. Es übernimmt die Heizkosten bei einem höheren Verbrauch, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind, wie
- schlechte Isolierung in Ihrer Wohnung
- kleine Kinder im Haushalt
- höheres Alter
- vorliegende Erkrankung
In solchen Fällen können höhere Heizkosten als angemessen gelten.
Kostensenkungsverfahren bei zu hohen Heizkosten
Sind Ihre Heizkosten zu hoch, kann Sie das Jobcenter zur Senkung der Heizkosten auffordern. Es setzt Ihnen eine Frist und droht damit, nach Ablauf dieser Frist nur noch die angemessenen Heizkosten zu zahlen. Das gilt auch bei einer Nachzahlung. Wurden Sie aufgefordert, die Kosten zu senken, müssen Sie die Nachzahlung selbst leisten.
- arbeitsagentur.de: "Heizkosten: 2023 finanzielle Unterstützung durch Jobcenter möglich" (Stand: 20.12.2022)
- buerger-geld.org: "Heizkosten und Bürgergeld" (Stand: 04.07.2023)
- hartz4widerspruch.de: "Bürgergeld und die Übernahme von Heizkosten" (Stand: 04.07.2023)