Studiendarlehen Bafög-Rückzahlung: Das sollte man alles beachten
Bafög erhalten Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Bei der Rückzahlung gibt es Sparmöglichkeiten.
Viele Studenten verdrängen nach dem Studium die Tatsache, dass sie die Ausbildungsförderung, auch Bafög genannt, zurückzahlen müssen. Doch der Geldsegen zur Studienfinanzierung ist nur zur Hälfte ein Geschenk des Staates. Die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Und dabei gibt es einige Möglichkeiten, um zu sparen.
Vorteile eines Bafög-Darlehens:
Ein Bafög-Darlehen hat mehre Vorteile. Die wichtigsten sind:
- Es fallen keine Zinsen an.
- Die Rückzahlungssumme ist begrenzt.
- Der Rückzahlungszeitraum ist begrenzt.
- Die Rückzahlungsbedingungen sind transparent.
- Es gibt die Möglichkeit eines Teilerlasses.
- Die Aussetzung von Zahlungen ist möglich.
Wann beginnt die Bafög-Rückzahlung?
Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit eines Studiengangs. Bei einem Bachelor-Studiengang im Fach Betriebswirtschaftslehre sind das zum Beispiel sechs Semester.
Viereinhalb bis fünf Jahre nach dem letzten Semester des Förderungszeitraums bekommen Studenten, die Bafög bezogen haben, einen Brief vom Bundesverwaltungsamt (BVA), den sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.
Darin wird mitgeteilt, dass nun die Rückzahlung der Hälfte des Bafögs fällig ist, der sogenannte Staatsdarlehensanteil. Dabei sind in den vergangenen fünf Jahren keine Zinsen aufgelaufen, da es sich bei Bafög um ein zinsloses Darlehen handelt.
- Aufstiegs-Bafög: Was Sie zurückzahlen müssen
Die Zustellung des Briefes vom BVA könnte schon das erste Problem sein. Denn nicht selten sind die Studierenden unbekannt verzogen. Muss das Amt Ihre Adresse ermitteln, fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an. Sie sollten Adresswechsel daher am besten immer mitteilen.
56.040 Euro: Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2022/23 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 934 Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit rund 56.000 Euro Schulden ins Berufsleben starten: Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt.
Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der Bafög-Förderhöchstdauer beenden konnten, können die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Diese ist allerdings ein Volldarlehen und muss daher komplett zurückgezahlt werden.
Was steht im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid?
Das Bundesverwaltungsamt schickt Ihnen viereinhalb bis fünf Jahre nach dem letzten Semester des Förderungszeitraums einen Brief, der aus zwei Bescheiden besteht: dem Feststellungsbescheid und dem Rückzahlungsbescheid. Der Feststellungsbescheid stellt Ihre Darlehenshöhe und die Förderungshöchstdauer fest. Sie sollten sofort prüfen, ob beides korrekt ist und gegebenenfalls widersprechen.
Im Rückzahlungsbescheid teilt das Amt Ihnen die Rückzahlungsmodalitäten mit, nämlich den Tilgungsplan und den Rückzahlungsbeginn für den Darlehensanteil. Außerdem rechnet es Ihnen vor, was Sie sparen würden, wenn Sie Ihre Bafög-Schulden vorzeitig auf einen Schlag zurückzahlen. Beide Bescheide enden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, die Ihnen erklärt, welche Rechte Sie haben.
Unbedingt lesen sollten Sie auch den Abschnitt "wichtige Hinweise". Hier finden Sie Erklärungen zur:
- Rückzahlung im SEPA-Verfahren
- Verzinsung bei Zahlungsverzug
- Verpflichtung, Namens- oder Adressänderungen sofort mitzuteilen
- Freistellung
Gut zu wissen: Haben Sie Auslands-Bafög erhalten, gelten für die Rückzahlung ähnliche Regeln wie beim Inlands-Bafög. Die Ausbildungsförderung wird zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen als zinsloses Darlehen gewährt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie kann Bafög zurückgezahlt werden?
Maximale Darlehensschuld
Hat die Förderung nach dem 1. September 2019 begonnen, müssen Sie als Darlehensrückzahlung höchstens 10.010 Euro an das Bundesverwaltungsamt überweisen – auch wenn die ursprüngliche Gesamtförderhöhe über 20.000 Euro lag. Und das auch nur über 20 Jahre. Für frühere Förderungen ab dem 28. Februar 2001 sind es 10.000 Euro.
Einmalzahlung
Es gibt verschiedene Varianten, das Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Nach § 18 Absatz 10 Bafög fahren Sie am günstigsten, wenn Sie die höchstens 10.000 bzw. 10.010 Euro auf einen Schlag zurückzahlen können. Denn dann gewährt das BVA den höchsten Nachlass. Wie hoch der Rabatt ist, richtet sich danach, wie viel Bafög Sie bekommen haben. Bei einem Darlehen von 15.000 Euro liegt der Satz zum Beispiel bei 27,5 Prozent (Nachlasssätze gültig seit April 2020).
Den Rabatt bekommen Sie nicht auf die gesamten Bafög-Schulden, sondern auf die Deckelung von 10.000 bzw. 10.010 Euro. Eine Übersicht der aktuellen Nachlasssätze finden Sie hier. Sowohl der Tilgungsplan als auch ein Angebot zur vorzeitigen Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei.
Ratenzahlung
Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Einkommenssituation für eine Rückzahlung in Raten entscheiden, haben Sie dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren können. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.
Die monatliche Rückzahlungsrate beläuft sich seit dem 1. April 2020 auf 130 Euro pro Monat – also 390 Euro im Quartal. Üblicherweise wird per Lastschriftverfahren getilgt. Wenn Sie wegen eines zu geringen Einkommens niedrigere Rückzahlungsraten als 130 Euro pro Monat beantragen, werden Sie nach 77 Monatsraten dennoch schuldenfrei – auch, wenn Sie insgesamt weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt haben.
Niedrigere Raten könnten Sie beantragen, wenn Ihr Nettoeinkommen niedriger ist als die Summe aus Freibetrag und die monatliche Rate von 130 Euro. Dann zahlen Sie nur den Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Und das auch nur dann, wenn die so errechnete Rate mindestens 42 Euro beträgt.
- Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro liegen Sie nur 40 Euro über dem Freibetrag von 1.260 Euro. Das sind 2 Euro zu wenig, weshalb Sie gar nichts zurückzahlen müssen, solange das Einkommen sich nicht ändert.
Es kann auch passieren, dass Sie höhere Raten als 130 Euro pro Monat zahlen müssen. Und zwar dann, wenn Ihre noch offenen Schulden mit der normalen Rate nicht in der noch verbleibenden Zeit zurückgezahlt werden könnten. Das kann vorkommen, wenn Sie wegen eines zu geringen Einkommens mehrere Jahre keine Rückzahlungen leisten mussten. Allerdings gibt es wegen der Freibeträge auch für höhere Raten eine Obergrenze.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben ein Jahr vor Ende der Rückzahlungszeit noch 5.000 Euro Bafög-Schulden und ein monatliches Nettoeinkommen von 1.600 Euro. Um in dem letzten verbleibenden Jahr noch 5.000 Euro von Ihnen zu kassieren, müsste das Bundesverwaltungsamt jeden Monat 416,67 Euro von Ihnen bekommen. Nach Abzug dieser 416,67 Euro würde Ihr Einkommen aber unter dem Freibetrag von 1.260 Euro liegen, nämlich bei 1.183,33 Euro. Das heißt, Sie müssten nur 76,67 Euro pro Monat zurückzahlen.
Verzugszinsen
Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. Dann werden Zinsen fällig, und zwar nicht auf die in Verzug geratenen Raten, sondern auf die gesamte Restschuld des Darlehens.
Freistellung
Bei einem geringen Einkommen können Sie sich auf Antrag vorübergehend von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen lassen – wenn das anrechenbare monatliche Einkommen den Freibetrag von 1.605 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Weitere Freibeträge erhalten Sie, wenn Sie Kinder haben (je 730 Euro) oder verheiratet oder verpartnert sind (805 Euro). Befreiungsantrag unter: www.bafoegonline.bva.bund.de.
Auch die Corona-Pandemie kann ein Grund für eine Freistellung sein. Reicht Ihr momentanes Einkommen nicht mehr aus, um der Rückzahlungspflicht nachzukommen, können Sie einen Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Stundung
Haben Sie es versäumt, den Freistellungsantrag rechtzeitig zu stellen, können die bereits verpassten Monatsraten bis zu ihrer nachträglichen Tilgung nur noch gestundet werden. In der Regel fallen dabei Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank an. Den Stundungsantrag können Sie zusammen mit dem Freistellungsantrag über das Portal BAföG-online stellen.
Voraussetzungen für die Stundung:
- Die sofortige Zahlung wäre mit erheblichen Härten für Sie verbunden und
- der Anspruch des Staates wird durch die Stundung nicht gefährdet.
Erhebliche Härte meint, dass Ihre wirtschaftliche Lage so schlecht ist, dass Sie bereits in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten stecken oder durch die sofortige BAföG-Rückzahlung in diese geraten würden. Der Anspruch des Staates wäre gefährdet, wenn es trotz der Stundung wahrscheinlich ist, dass Sie die Beträge auch nach der Stundung nicht zahlen können.
Nachweise, die Sie einreichen müssen:
- Einkommensteuerbescheid
- weitere Einkommensnachweise (zum Beispiel Hartz-IV-Bescheid, Rentenbescheid)
- Nachweise über Vermögen (zum Beispiel Bausparverträge, Wertpapiere, Sparguthaben)
- Nachweise zu laufenden Ausgaben (zum Beispiel Miete, Strom, Versicherungen, Kredite)
Tipps zum Sparen bei der Rückzahlung
Die einfachste Möglichkeit ist die Rückzahlung der kompletten Summe auf einen Schlag. Denn dann bekommen Sie einen Erlass, der je nach Höhe des Darlehens bei bis zu 38 Prozent liegen kann. Unter Umständen lohnt die Aufnahme eines Bankkredits, um diese Einmalzahlung leisten zu können. Möglicherweise fällt die Ersparnis durch den Erlass größer aus als die Zinsen für das Bankdarlehen.
- Elterngeld: Tipps zu Höhe, Antrag und Berechnung
Übrigens: Einen Rabatt gibt es nicht nur für die komplette Rückzahlung, sondern auch für Teilrückzahlungen, insofern diese vor Fälligkeit geschehen.
Nachlass bei guten Leistungen und schnellem Studium?
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Sonderregelungen abgeschafft worden – so zum Beispiel die Teilerlässe für besonders schnelle oder besonders gute Studierende. Dies galt nur noch für Studienabschlüsse, die vor dem 1.1.2013 erlangt worden waren.
Alles ganz einfach also? Für Studierende offenbar nicht: Noch immer scheuen sich junge Leute, Schulden für ein Studium aufzunehmen. Das ergeben regelmäßig aktuelle Sozialerhebung der Studentenwerke. Dabei unterliegt die Rückzahlung der Ausbildungsförderung klaren, transparenten Regeln – und hat nur noch wenig Streitpotenzial. Und: So günstig bekommt man nirgendwo sonst eine Ausbildungsfinanzierung.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesverwaltungsamt
- Studentenwerke
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherchen