Arbeitsrecht und Kündigung Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Das sollten Sie wissen
Darf Ihnen Ihr Arbeitgeber während einer Krankheit fristlos kündigen? Dazu müssen wichtige Gründe vorliegen. Wir erklären die Regelung.
Auch wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes besitzen, können Sie eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber nicht vollständig ausschließen. Eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist und ist auch während einer Krankheit möglich. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, kann Ihnen der Arbeitgeber während einer Krankheit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Fristlose Kündigung und außerordentliche Kündigung wegen Krankheit
Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich bei:
- häufigen Kurzerkrankungen
- Langzeiterkrankungen, bei denen keine Besserung in den nächsten zwei Jahren absehbar ist
- krankheitsbedingter Minderung der Arbeitsfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung auch zu leichteren, dem körperlichen Zustand angepassten Tätigkeiten nicht mehr in der Lage ist
- dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Fristlose und außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist wegen einer Krankheit nicht möglich. Die fristlose Kündigung wird oft mit einer außerordentlichen Kündigung verwechselt. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen wegen einer Krankheit nicht fristlos kündigen, doch kann er eine außerordentliche Kündigung aus den vorgenannten Gründen vornehmen.
Die außerordentliche Kündigung kann mit sozialer Auslauffrist erfolgen, wenn eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Das ist der Fall bei tariflich unkündbaren Arbeitnehmern, Betriebsratsmitgliedern, Arbeitnehmerinnen in Schwangerschaft oder Mutterschutz sowie Arbeitnehmern in Pflege- und Elternzeit.
Fristlose Kündigung während der Krankheit aus berechtigten Gründen
Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber darf nicht mit der Krankheit im Zusammenhang stehen. Der Arbeitgeber kann Ihnen jedoch während der Krankheit fristlos kündigen, wenn berechtigte Gründe vorliegen:
- mehrmalige Verletzung der Meldepflicht, wenn der Arbeitnehmer nicht spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegt
- Androhung einer Krankheit
- vorgetäuschte Krankheit
- gefälschtes Attest
Eine einmalige Verletzung der Meldepflicht berechtigt noch nicht zu einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer zunächst nur abmahnen. Erst dann, wenn der Arbeitnehmer mehrmals versäumt, fristgemäß ein ärztliches Attest vorzulegen, kann ihm der Arbeitgeber kündigen.
Für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Vollbeschäftigten gilt kein Kündigungsschutz. Allerdings ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit auch dort nicht möglich.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer hingegen können Sie während einer Krankheit fristlos kündigen. Eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit bei der Zahlung von Arbeitslosengeld tritt nicht ein, wenn Mobbing, sexuelle Belästigung oder eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz vorliegen. Der Arbeitnehmer muss allerdings entsprechende Beweise erbringen oder Zeugen benennen.
- arbeitsrecht.de: "Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?" (Stand: 14.07.2023)
- fachanwalt.de: "Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer – triftige Kündigungsgründe und was Sie noch beachten müssen" (Stand: 15.08.2023)
- advocado.de: "Kündigung während Krankheit – wann ist sie zulässig?" (Stand: 23.02.2023)
- Eigene Recherchen