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Wann erhalte ich Weihnachtsgeld? Alles über die Sonderzahlung


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Extrazahlung
Wann bekommt man Weihnachtsgeld?


14.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Person kalkuliert ihre Einnahmen (Symbolbild): Weihnachtsgeld steht längst nicht jedem Arbeitnehmer zu.Vergrößern des Bildes
Eine Person kalkuliert ihre Einnahmen (Symbolbild): Weihnachtsgeld steht längst nicht jedem Arbeitnehmer zu. (Quelle: Anna Ostanina/getty-images-bilder)

Alle Jahre wieder fällt das Gehalt für manch einen üppiger als sonst aus: Das Weihnachtsgeld ist auf dem Konto. Doch wann kommt es eigentlich genau?

Etwa jeder zweite deutsche Arbeitnehmer darf sich zum Jahresende über eine Sonderzahlung freuen: das Weihnachtsgeld. Üblicherweise überweist es Ihnen Ihr Arbeitgeber Ende November zusammen mit dem normalen Gehalt. Es kann aber auch vorkommen, dass es in zwei Teilen gezahlt wird – eine Hälfte im November, die andere im Dezember.

Wann Weihnachtsgeld gezahlt wird, ist entweder im Tarifvertrag festgehalten oder richtet sich danach, wie Ihr Unternehmen grundsätzlich die Auszahlung von Gehältern gestaltet. Viele Beschäftigte erhalten ihren Lohn zum Ende des Monats. Üblich sind aber auch Zahlungen bis zum 15. eines Monats.

Weihnachtsgeld: Wann Sie Anspruch haben

Um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben, muss die Sonderzahlung in einem Tarifvertrag, in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Gesetzlich verpflichtend ist die Zahlung nicht (mehr dazu hier). Grundsätzlich zahlen Unternehmen, die an Tarifverträge gebunden sind, deutlich häufiger Weihnachtsgeld als diejenigen ohne.

Weihnachtsgeld kann Ihnen allerdings auch dann gezahlt werden, wenn nichts Schriftliches darüber vorliegt. Das gilt, wenn Mitarbeiter mindestens dreimal ohne Vorbehalt eine solche Jahressonderzahlung erhalten haben. Das nennt sich dann betriebliche Übung, aus der ein Anspruch auf Weihnachtsgeld abgeleitet werden kann.

Arbeitgeber muss Mitarbeiter gleich behandeln

Auch wenn Ihr Arbeitgeber nur einigen Angestellten ein 13. Gehalt zahlt, können Sie mitunter profitieren. Denn dann können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und das Weihnachtsgeld ebenfalls einfordern. Voraussetzung ist, dass kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Jährliche Sonderzahlung vom Arbeitgeber: Wer bekommt Weihnachtsgeld?"
  • personio.de: "Weihnachtsgeld: Wie wird es berechnet und versteuert?"
  • wiwo.de: "Weihnachtsgeld 2023: Wann wird die Sondervergütung ausgezahlt?"
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