Kranke Kinder pflegen Sonderurlaub zur Kinderbetreuung: Das sollten Sie wissen
Die Abstimmung zwischen Arbeit und Familie kann für berufstätige Eltern eine große Herausforderung sein. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Vor allem bei jüngeren Kindern ist es schnell so weit: Die nächste Erkältungswelle rollt an und ihr Sprössling liegt flach. Auch wenn Sie selbst verschont geblieben sind, können Sie die Kleinen nicht einfach zu Hause lassen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Elternteilen steht es bei Erkrankung des Kindes zu, mittels des sogenannten Sonderurlaubs zur Kinderbetreuung von der Arbeit freigestellt zu werden.
Was ist Sonderurlaub zur Kinderbetreuung?
Sonderurlaub zur Kinderbetreuung ermöglicht es berufstätigen Eltern, sich um ihre kranken oder akut betreuungsbedürftigen Kinder zu kümmern, ohne dabei ihr Einkommen zu verlieren. Dies ist gesetzlich geregelt und soll Eltern in Notfällen unterstützen, in denen eine Betreuung des Kindes dringend erforderlich ist.
Voraussetzungen für Sonderurlaub zur Kinderbetreuung
Damit Sie diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können, gelten im Allgemeinen folgende Grundvoraussetzungen:
- Krankheit oder dringende Betreuungsbedürftigkeit des Kindes: Sie können Sonderurlaub zur Kinderbetreuung in der Regel nur in Situationen nutzen, in denen Ihr Kind krank ist oder dringend betreut werden muss. Das bekommen Sie von Kinderarzt oder -ärztin auch attestiert.
- Nachweis der Notwendigkeit: Oft müssen Sie nachweisen, dass die Betreuung Ihres Kindes notwendig ist. Dies kann durch eine ärztliche Bescheinigung oder andere Dokumente geschehen. In der Regel gilt diese Regelung nur für Kinder unter 12 Jahren, da davon ausgegangen wird, dass ein Kind ab 12 Jahren sich zeitweise selbst versorgen kann.
- Mitteilung an den Arbeitgeber: Sie sollten Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Situation informieren und angeben, wie lange Sie voraussichtlich abwesend sein werden.
Dauer des Sonderurlaubs
30 Arbeitstage können Sie pro Kind Sonderurlaub nehmen und haben in dieser Zeit Anspruch auf Kinderkrankengeld. Alleinerziehende können für denselben Zeitraum bis zu 60 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Wenn es mehrere Kinder gibt, kann jeder Elternteil für höchstens 65 Arbeitstage Sonderurlaub erhalten. Alleinerziehende können diesen für maximal 130 Arbeitstage beantragen.
Vergütung und finanzielle Aspekte
In der Regel erhalten Sie für diese Tage das sogenannte Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse, um den Verdienstausfall auszugleichen. Sie erhalten für diese Zeit 90 Prozent ihres Nettoarbeitslohnes. So ist gewährleistet, dass Ihnen aufgrund des Sonderurlaubes kein finanzieller Schaden entsteht.
Für Flexibilität ist gesorgt
Sie können die Kinderkrankentage auch für einzelne Tage nehmen, zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche. Dies hilft Ihnen, wenn Sie zum Beispiel an bestimmten Tagen auf Kinderbetreuung zurückgreifen oder sich mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln.
- bundesgesundheitsministerium.de: "Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld" (Stand: 24.04.2023)
- gew.de: "Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?" (Stand: 12.12.2022)