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Raucherpause in der Arbeitszeit: Wann der Chef Ihnen diese verbieten darf


Arbeitsrecht
Begehe ich mit einer Raucherpause Arbeitszeitbetrug?

Von t-online, cho

Aktualisiert am 29.08.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine Hand hält eine brennende Zigarette (Archivbild): Rauchen während der Arbeitszeit ist oft möglich, das Recht sieht aber auch Einschränkungen vor.Vergrößern des Bildes
Eine Hand hält eine brennende Zigarette (Archivbild): Rauchen während der Arbeitszeit ist oft möglich, das Recht sieht aber auch Einschränkungen vor. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Die schnelle Zigarette vor der Tür lassen viele Chefs durchgehen – auch zusätzlich zur regulären Pausenzeit. Doch was sagt eigentlich das Gesetz dazu?

Bei vielen Rauchern ist die Sucht so groß, dass sie mit einer Zigarette in der Mittagspause nicht auskommen. In der Regel treibt es sie deshalb weit öfter nach draußen. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Wir erklären, was für Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten gilt, ob Ihr Chef Ihnen das Rauchen grundsätzlich verbieten kann und wann Ihnen eine Abmahnung oder Kündigung droht.

Darf der Chef die Raucherpausen verbieten?

Ja. Allerdings nur, wenn es sich um zusätzliche Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten handelt. Innerhalb der im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Erholungspause dürfen Sie hingegen tun, was Sie wollen – Rauchen eingeschlossen (§ 4 ArbZG).

Grundsätzlich gibt es für zusätzliche Zigarettenpausen keine gesetzliche Regelung. Daher müssen sich Mitarbeiter an die Vorgaben des Arbeitgebers halten.

Ist die Raucherpause Arbeitszeit?

Rauchen Sie nicht nur während Ihrer Mittagspause, sondern gehen auch darüber hinaus vor die Tür, müssen diese Raucherpausen laut Arbeitsrecht theoretisch nachgeholt werden.

Ihr Arbeitstag verlängert sich dadurch also, damit Nichtraucher nicht benachteiligt werden. In der Praxis bauen viele Arbeitnehmer ihre Zigarettenpausen aber in ihre Arbeitszeit ein, ohne dafür länger zu bleiben. Das ist streng genommen Arbeitszeitbetrug.

Beachten Sie auch: Der Weg zum und vom Rauchen sowie die Raucherpause selbst sind nicht versichert, da das als persönliche Angelegenheit betrachtet wird. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt also zum Beispiel nicht, wenn Sie während der Raucherpause stürzen.

Gibt es als Ausgleich Nichtraucherpausen?

Arbeitgeber können sich dazu entschließen, Raucherpausen freizustellen, ohne dass diese nachgearbeitet werden müssen. Tun sie das, müssen aber auch Nichtrauchern zusätzliche Pausen während ihrer Arbeitszeit gewährt werden. Das verlangt der Gleichstellungsgrundsatz. Nichtraucher könnten also zum Beispiel ihre Mittagspause entsprechend verlängern.

Wie lange darf eine Raucherpause sein?

Wie lange und wie oft Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen, um eine Raucherpause einzulegen, müssen Unternehmen eigenständig regeln. Gibt es einen Betriebsrat, ist das meist in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Arbeitgeber können beispielsweise vorgeben, dass Raucherpausen nur in bestimmten Zeitfenstern möglich sind. Auch die Frage, ob die Zeit nachgearbeitet werden muss oder nicht, sollte festgehalten werden.

Kann ich wegen Rauchens gekündigt werden?

Ja. Wenn Sie gegen die Vorschriften zum Rauchen im Betrieb verstoßen, kann darauf eine Abmahnung oder schlimmstenfalls auch eine Kündigung folgen. Ein solcher Verstoß liegt etwa vor, wenn Sie im Büro rauchen, obwohl im gesamten Betrieb Rauchverbot herrscht.

Ihr Vorgesetzter wird Sie dann zunächst dazu auffordern, das Rauchen zu unterlassen. Ignorieren Sie das, folgt in der Regel eine schriftliche Abmahnung – und bei weiteren Wiederholungen droht schon die Kündigung.

Auch wer bei Vertrauensarbeitszeit zusätzliche Zigarettenpausen nicht nacharbeitet oder das Ausstempeln vergisst, kann Probleme bekommen. Hier erfolgt zunächst eine Verwarnung wegen Arbeitszeitbetrugs, gefolgt von einer Abmahnung und eventuell fristloser Kündigung. In der Praxis zeigen sich Arbeitgeber aber meist kulant.

Kann mir mein Chef das Rauchen verbieten?

Nein. Rauchen ist gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit § 2 des Grundgesetzes vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gedeckt. Chefs dürfen ihren Mitarbeitern also zum Beispiel nicht vorschreiben, dass das Rauchen ungesund sei und sie deshalb aufhören sollten. Das ist allein Ihre Privatsache, solange Sie niemanden durch den Tabakrauch schädigen oder belästigen, Stichwort Passivrauchen.

Gut zu wissen

Das Dampfen einer E-Zigarette fällt nicht unter das Rauchverbot am Arbeitsplatz nach § 5 Verordnung über Arbeitsstätten, da passives Dampfen nicht als gesundheitsschädlich gilt. Der Arbeitgeber hat dennoch das Recht, E-Zigaretten im Betrieb zu verbieten – etwa wenn die Leistung des Mitarbeiters nachweislich leidet oder betriebliche Gründe dafürsprechen.

Welche Rechte haben Nichtraucher noch?

Grundsätzlich müssen Unternehmen einen wirksamen Nichtraucherschutz sicherstellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor. Deshalb ist es in fast jedem Betrieb untersagt, zu rauchen.

Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten Raucher sind, kann es der Schutz dieses einen Nichtrauchers fordern, das Rauchen in dem Betrieb zu verbieten – und rauchende Mitarbeiter zwingen, vor die Tür zu gehen.

Alternativ können Arbeitgeber spezielle Raucherräume innerhalb des Unternehmens einrichten, in denen geraucht werden darf. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.

Verwendete Quellen
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