Lohnsteuer mindern So sparen Sie mit der Fünftelregelung Steuern auf eine Abfindung
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist schlimm genug. Wer eine Abfindung bekommt, hat jedoch Glück. Dank der Fünftelregelung bleibt davon auch mehr übrig.
Wenn Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen, fließt in vielen Fällen eine Abfindung. Allerdings ist diese seit 2006 nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegt ganz normal der Lohnsteuer. Mit der 1/5-Regelung (Ein-Fünftel-Regelung) gibt es allerdings eine Möglichkeit, um die Steuerlast zu senken.
Die Fünftelregelung
Bei der Fünftelregelung handelt es sich um eine gesetzliche Steuerermäßigung (§ 34 Einkommensteuergesetz). Diese heißt deshalb so, weil sie die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Das hat folgenden Grund: Der Steuertarif steigt nicht linear, sondern progressiv an. Deshalb muss jeder Steuerpflichtige mit steigendem Einkommen überproportional mehr Lohnsteuer bezahlen.
Bei Einzelpersonen greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 62.810 Euro. Das gesamte Einkommen darüber wird also vollständig mit dem Höchststeuersatz versteuert.
Bekommen Sie eine Abfindung und würde diese im betreffenden Jahr zusammen mit Ihrem normalen Gehalt versteuert, ergäbe sich eine massive Steuerbelastung. Die Fünftelregelung verhindert, dass Sie bei der Steuer in eine hohe oder die höchste Tarifstufe rutschen.
Nur bestimmte Einkünfte fallen unter die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung gilt lediglich für außerordentliche Einkünfte. Das sind Einkünfte, die als Entschädigung für entgangene Einnahmen gezahlt werden, wozu auch eine Abfindung gehört. Ebenfalls begünstigt sind Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit. Hierunter sind Einnahmen zu verstehen, die in einem Kalenderjahr ausbezahlt werden, welche Sie aber über mindestens zwei Jahre hinweg erarbeitet haben, zum Beispiel Überstundenvergütungen oder Urlaubsabgeltungen.
Einkünfte müssen zusammengeballt fließen
Die Fünftelregelung setzt zudem eine Zusammenballung von Einkünften voraus. Diese liegt vor, wenn die Abfindung höher ist als die Einkünfte, die Sie bis Jahresende erzielt hätten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
Ein Beispiel zum Verständnis:
- Herr Kraus wird zum 30.06.2023 gekündigt und erhält eine Abfindung von 20.000 €. Sein Monatsgehalt beträgt 2.500 €.
- Wegfallendes Gehalt von 01.07. – 31.12.2023 (2.500 € x 6 Monate) = 15.000 €
- Abfindung = 20.000 €
- Lösung: Die Fünftelregelung ist möglich, weil die Abfindung höher ist als die wegfallenden Einkünfte.
So berechnet man die Steuer nach der Fünftelregelung
Die Lohnsteuer für eine Abfindung unter Anwendung der Fünftelregelung berechnen Sie wie folgt:
- Zunächst ermitteln Sie die Lohnsteuer, die für das reguläre Gehalt ohne die Abfindung anfällt.
- Anschließend bestimmen Sie die Lohnsteuer für das reguläre Gehalt, plus 1/5 der Abfindung.
- Die Differenz multipliziert mit fünf ergibt die Lohnsteuer für die Abfindung.
Das müssen Sie für die Fünftelregelung tun
Falls die Voraussetzungen der Fünftelregelung erkennbar erfüllt sind, muss Ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Geben Sie ansonsten eine Einkommensteuererklärung ab und das Finanzamt prüft die Fünftelregelung in diesem Zug.
- Bundesministerium der Justiz: "§ 34 EStG"
- Eigene Recherche