Finanzen im Blick So melden Sie Fehler in Ihrer Gehaltsabrechnung

Wer zum ersten Mal eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung bekommt, muss sich zunächst mit den Posten zurechtfinden. Doch was tun, wenn man Fehler entdeckt?
Wie viel habe ich eigentlich im Job verdient? Das verrät die Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sie zu erstellen. Enthalten muss sie mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Online-Magazin hin.
Bei Fehlern direkt an Arbeitgeber wenden
Wenn Sie hier oder beim Nettoauszahlungsbetrag am Ende der Abrechnung Fehler entdecken, sollten Sie sich direkt an den Arbeitgeber wenden und ihn darauf hinweisen.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, dies schriftlich und damit nachweisbar zu tun. Fordern Sie den Arbeitgeber unter Fristsetzung auf, das korrekte Gehalt auszuzahlen sowie eine neue, fehlerfreie Lohnabrechnung auszustellen. Wichtig: Achten Sie dabei auf die Einhaltung von arbeits- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
Im Prinzip drei Jahre Zeit, aber nicht immer
Arbeitnehmer haben zwar nach Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen, aber durch den Arbeits- und Tarifvertrag können sich kürzere Fristen ergeben.
- Nachrichtenagentur dpa