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Kündigung nach Elternzeit: Was erlaubt ist | Arbeitsrecht


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Familie und Beruf
Kann ich nach der Elternzeit gekündigt werden?


Aktualisiert am 13.10.2023Lesedauer: 3 Min.
Junge Geschäftsfrau und Mutter mit Kind auf dem Arm telefoniertVergrößern des Bildes
Viele Betriebe schmücken sich mit dem Attribut "familienfreundlich", machen es jungen Müttern aber schwer, Familie und Karriere unter einen Hut zu bekommen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Von wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wie sieht es mit Kündigungen nach der Elternzeit aus? Und kann ich einfach in Teilzeit weiterarbeiten? t-online klärt Sie auf.

"Familienfreundlich" ist eines der Lieblingsattribute, mit denen sich Unternehmen heutzutage schmücken. Vereinbarkeit von Familie und Beruf – alles kein Problem mehr, will man der Politik Glauben schenken.

Die Realität sieht für diejenigen, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren wollen, oft ganz anders aus. t-online erklärt Ihnen, warum das so ist und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.

Kann ich während der Elternzeit kündigen?

Ja, das geht. Sie können während der Elternzeit Ihren Job kündigen. Dabei müssen Sie nur die rechtlichen Kündigungsfristen beachten. Womöglich finden Sie auch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Frist, die Sie im Falle einer Kündigung einhalten müssen.

Beachten Sie: Wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen, dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Zudem sollten Sie beachten, dass Sie bei einer Kündigung ohne triftigen Grund für eine bestimmte Zeit vom Arbeitslosengeld I gesperrt werden können. Lesen Sie hier, was für Arbeitslosengeld nach der Elternzeit gilt.

Was bringt ein Aufhebungsvertrag?

Sie können mit Ihrem Chef vereinbaren, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. In diesem Fall gelten keine Kündigungsfristen. Das hat den Vorteil, dass Sie nach der Elternzeit nicht wieder in Vollzeit im Betrieb arbeiten müssen.

Gerade bei kleineren Unternehmen ist Teilzeitarbeit oft nicht möglich (siehe unten). Allerdings gilt auch hier, dass Sie für eine bestimmte Zeit für das Arbeitslosengeld I gesperrt werden können.

Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?

Nein, in der Elternzeit genießen Sie einen Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt in der Regel maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Daraus ergeben sich einige Maximalfristen:

  • Maximal acht Wochen vor Geburt des Kindes
  • Maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen
  • Maximal 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, die Sie im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen

Beachten Sie: Wenn Sie bereits gekündigt wurden, können Sie nicht einfach einen Antrag auf Elternzeit stellen, um die Kündigung zu umgehen.

Vom Sonderkündigungsschutz gelten jedoch einige Ausnahmen:

  • bei Insolvenz des Unternehmens
  • in Kleinstfirmen, in denen der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann, wenn Sie in Elternzeit sind
  • im Falle einer besonders schweren Pflichtverletzung von Ihnen

Übrigens: Auch das Mutterschutzgesetz schützt Sie vor einer Kündigung. Nach § 17 Abs. 1 sind Kündigungen während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und vier Monate nach der Entbindung unzulässig. Vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber wusste zum Zeitpunkt der Kündigung von Schwangerschaft beziehungsweise Fehlgeburt.

Gut zu wissen: Sie können auch gegen Ihre Kündigung klagen. Allerdings muss das binnen drei Wochen geschehen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie erfahren, dass die Aufsichtsbehörde Ihrer Kündigung zugestimmt hat. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt haben, gilt die Drei-Wochen-Frist nach dem Zeitpunkt der Kündigung.

Kann ich nach der Elternzeit gekündigt werden?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz läuft mit Ende der Elternzeit aus. Das Problem laut Rechtsanwalt Norbert Winter, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein: "Ein Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Elternzeit nur Anspruch darauf, den vor der Elternzeit inne gehabten Arbeitsplatz mit allen Rechten und Pflichten wieder auszuüben." Das heißt im Klartext: Erst mal auch nur mit der entsprechenden Arbeitszeit.

Wenn Sie allerdings weniger arbeiten möchten, um sich um Ihr Kind zu kümmern, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt. Unter bestimmten Umständen können Sie in Teilzeit arbeiten (siehe unten).

Tipp: Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch zu Ihrem Arbeitgeber. Möglicherweise gibt es auch einen Betriebsrat, an den Sie sich wenden können. Sie können versuchen, im Falle einer Kündigung, eine Abfindung zugesprochen zu bekommen.

Kann ich nach der Elternzeit selbst kündigen?

Ja. Sie können sogar direkt am ersten Arbeitstag kündigen. Allerdings müssen Sie natürlich die geltenden Kündigungsfristen beachten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie dürfen auf den Monat gerechnet auf einen Wochenschnitt von 30 Arbeitsstunden kommen. Dafür gelten jedoch einige Voraussetzungen:

  • Sie arbeiten schon länger als 6 Monate ohne eine Unterbrechung in der Firma
  • Sie wollen mindestens zwei Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche (siehe unten)
  • In dem Unternehmen sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Azubis zählen nicht dazu
  • Es gibt keine dringenden "betrieblichen Gründe", etwa weil sich Ihr Job nicht für Teilzeit eignet

Gut zu wissen: Sie können auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt sein. Das müssen Sie aber von Ihrem Chef genehmigen lassen.

Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Diese sind:

  • Sie arbeiten schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung in der Firma
  • In dem Unternehmen sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Azubis zählen nicht dazu
  • Es gibt keine dringenden "betrieblichen Gründe", etwa weil sich Ihr Job nicht für Teilzeit eignet

Beachten Sie: Einen Antrag auf Teilzeit müssen Sie mindestens drei Monate im Voraus stellen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • familienportal.de
  • arbeitsrechte.de
  • arbeitsvertrag.org
  • anwalt.org
  • Tagesspiegel
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