Rund um den Betrieb Aufgaben des Betriebsrates: Rechte und Pflichten im Überblick
Der Betriebsrat macht sich für die Interessen der Beschäftigten stark und ist ein wichtiger Ansprechpartner bei Problemen. Wir verraten, wo die Befugnis Grenzen hat.
Betriebsräte vertreten die Rechte der Beschäftigten und orientieren sich dabei an Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Möchten Sie sich genauer über das Aufgabengebiet eines Betriebsrates informieren, finden Sie in diesem Artikel die passenden Antworten.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Jeder Beschäftigte hat Rechte. Damit diese juristisch korrekt eingehalten und umgesetzt werden, tritt der Betriebsrat als Koordinator und Vermittler auf. Der Betriebsrat besitzt ein Mitbestimmungsrecht bei den Entlohnungsgrundsätzen und der Gestaltung der Arbeitszeit.
Weitere Aufgaben von Betriebsräten:
- Berufsbildung
- Arbeitsplatzgestaltung
- personelle Angelegenheiten
- Gesundheitsschutz
- wirtschaftliche Belange
Betriebsräte werden in der Regel alle vier Jahre gewählt. Letztmalig ist dies im Jahre 2022 geschehen. Die Wahlen finden immer zwischen dem 1. März und dem 30. Mai statt.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Die Rechte des Betriebsrates können in § 80 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes nachgelesen werden. Betriebsräte sind berechtigt, beim Arbeitgeber Maßnahmen durchzusetzen, die für das Unternehmen und die Belegschaft von Vorteil sind. Dies betrifft besonders die Aus- und Weiterbildung, den Gesundheitsschutz oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Betriebsrat stellt das Sprachrohr zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung dar. Anregungen von Arbeitnehmern werden an die Betriebsleitung herangetragen und entsprechend verhandelt. Betriebsräte sichern und fördern die Beschäftigung von älteren Beschäftigten, kümmern sich um die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen und die Integration ausländischer Beschäftigter.
Was darf ein Betriebsrat nicht tun?
Es sind Unterschiede zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft zu machen. Die Rechtslage beider Ausschüsse unterscheidet sich. Betriebsräte dürfen nicht für Gewerkschaften werben und sich auch nicht an deren Versammlungen und Veranstaltungen beteiligen. Ebenso besitzt der Betriebsrat kein Streikrecht. Von ihm darf nicht die Anordnung für das Niederlegen der Arbeitstätigkeit ausgehen.
Auch individuelle Beratungen zum Arbeitsrecht führen Betriebsräte nicht durch. Die Beschäftigten müssen hierzu einen weiteren Rechtsbeistand konsultieren. Ausgeschlossen ist auch, dass der Betriebsrat die Beschäftigten bei Streitfällen im Arbeitsrecht vor Gericht vertritt. Er darf auch nicht an entsprechenden Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Betriebsräte sind an die Schweigepflicht gebunden. Es dürfen also keinerlei Informationen weitergegeben werden.
- Verdi.de: "Mitbestimmung Betriebsrat"
- Betriebsrat.de: "Aufgaben des Betriebsrates"
- Betriebsrat.de: "Amtszeit des Betriebsrats"