Quiet Vacation Heimlich aus dem Ausland arbeiten: Ist das erlaubt?
Laptop einstecken, verreisen und heimlich im Urlaub arbeiten – für einige Beschäftigte ein No-Go. Aber ist das Arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt?
Ein paar Tage verreisen und von dort aus arbeiten? Klingt verlockend, denn viele Bürojobs können im Prinzip von überall aus erledigt werden. "Quiet Vacation" (stiller Urlaub) nennt man das. Doch so einfach ist es arbeitsrechtlich nicht. Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann sogar ernsthafte Konsequenzen haben.
Umfrage zum heimlichen Urlaub
Die Jobplattform Monster hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland in einer Umfrage 1.330 Beschäftigten die Frage gestellt, was sie davon halten, heimlich und während der Arbeitszeit in den Urlaub zu fahren. Die Erkenntnisse:
- Ungefähr ein Drittel der befragten Beschäftigten (32 Prozent) finden, dass das überhaupt nicht gehe und sie es selbst nie machen würden.
- Zehn Prozent der Befragten gaben an, dass es ihnen egal sei, solange die Arbeit nicht darunter leide.
- Fünf Prozent haben es schon mal gemacht.
- Bei 23 Prozent der Befragten wäre Quiet Vacation nicht machbar, weil die Art der Arbeit es gar nicht möglich mache.
Das Anschwärzen von Kolleginnen und Kollegen, die während der Arbeitszeit heimlich im Urlaub sind, scheint unter Beschäftigten nicht weitverbreitet zu sein. 16 Prozent gaben an, dass sie dies selbst nie tun würden, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht beim Arbeitgeber melden würden. Für 14 Prozent spielt es keine Rolle, solange sie selbst keinen Schaden oder Mehrarbeit dadurch haben. Lediglich sieben Prozent der Befragten würden solche Vorfälle ihrem Arbeitgeber melden.
Dürfen Arbeitnehmer überhaupt aus dem Ausland arbeiten?
Aber ist das mit dem "stillen" Urlaub nun erlaubt, oder nicht? Auf diese Frage weiß Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, eine Antwort. Sie sagt: "Arbeit ist nur an den vereinbarten Arbeitsorten zulässig." Arbeitnehmer müssten daher prüfen, ob als Arbeitsort das Homeoffice oder jeder andere Arbeitsort, also das mobile Arbeiten, vereinbart wurde. Arbeit aus dem Ausland sei grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Und heimlich Urlaub machen, kann Konsequenzen mit sich ziehen, wenn das Unternehmen davon Wind bekommt: Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, so Oberthür.
- Nachrichtenagentur dpa