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Rentenbesteuerung
Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?


Aktualisiert am 20.05.2024Lesedauer: 4 Min.
Rentnerin hält Euroscheine in der Hand (Symbolbild): Auch im Ruhestand möchte das Finanzamt etwas von Ihren Einnahmen abhaben.Vergrößern des Bildes
Rentnerin hält Euroscheine in der Hand (Symbolbild): Auch im Ruhestand möchte das Finanzamt etwas von Ihren Einnahmen abhaben. (Quelle: MarianVejcik/getty-images-bilder)
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Auch Rentner sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuern zahlen müssen sie aber nicht unbedingt. Wie genau die Besteuerung bei Rentnern funktioniert.

Steuern zahlen als Rentner? Richtig, Rentner sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Beiträge, die Sie während Ihres Berufslebens zur gesetzlichen Rente geleistet haben, reduzieren bis zum Renteneintritt zwar Ihre Steuerlast, dafür müssen Sie im Gegenzug als Rentner aber Steuern auf Ihr Einkommen aus der Rentenversicherung zahlen.

Diese Regel, auch nachgelagerte Besteuerung genannt, hat den Vorteil, dass die Steuerlast für Rentner insgesamt geringer ausfällt. Der Grund: Renten sind grundsätzlich nicht so hoch wie das Einkommen im Erwerbsleben – und deshalb auch die Steuern auf die Rente.

Doch nur weil Renten an sich steuerpflichtig sind, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch wirklich Steuern zahlen müssen. Ab wann muss ich denn genau Steuern zahlen? Wie hoch ist der Steuersatz? Und kann ich als Rentner Kosten von der Steuer absetzen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um die Rentenbesteuerung.

Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Grundsätzlich gilt: Jeder Rentner ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – durch den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag.

  • Rentenfreibetrag: Dieser Betrag hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Bis zum Jahr 2058 sinkt dieser Betrag auf null. Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner im Jahr 2020 noch 20 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 80 Prozent Ihrer Rente waren steuerpflichtig (siehe Tabelle). Allerdings gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag.
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  • Steuerlicher Grundfreibetrag: Zusätzlich zum Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme garantiert, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Für Rentner gilt: Der steuerliche Grundfreibetrag bezieht sich auf die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2024 liegt er bei 11.604 Euro bzw. 23.208 Euro für Ehepaare.
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Das heißt, Sie müssten nur dann Steuern zahlen, wenn Sie mit dem steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Und selbst dann gilt das nicht automatisch. Denn: Sie können einige Ausgaben, die Sie als Rentner haben, von der Steuer absetzen (siehe unten).

Muss ich als Rentner jedes Jahr mehr Steuern zahlen?

Nein, nicht zwangsläufig. Es kann auch sein, dass Sie gar keine Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen (siehe oben). Doch der Reihe nach: Die Besteuerung der gesetzlichen Rente hängt von dem Rentenfreibetrag und dem Steuerfreibetrag ab.

Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen (siehe oben). Wenn Sie ab dem Jahr 2058 in Rente gehen, fällt der Rentenfreibetrag weg. Dann wird Ihre Rente grundsätzlich erst einmal komplett steuerpflichtig.

Wenn Ihre Rente durch die jährliche Rentenanpassung also etwas steigt, kann es sein, dass Sie plötzlich in die Steuerpflichtigkeit rutschen. Denn der Rentenfreibetrag wächst nicht – sondern bleibt gleich.

Doch Achtung: Steuern fallen ohnehin erst dann an, wenn der Betrag, der nach Abzug des Rentenfreibetrags übrig bleibt, über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser ist für alle Steuerzahler gleich hoch – und ändert sich jedes Jahr leicht (siehe oben).

Aufgrund dieses Zusammenspiels aus festem Rentenfreibetrag und steigender Renten kann es also sein, dass Sie jedes Jahr etwas mehr Steuern zahlen müssen – es muss aber nicht so kommen, da auch der Grundfreibetrag steigt.

Wie hoch ist der Steuersatz bei Rentnern?

Renten gelten in Deutschland als Einkommen, weshalb hier ebenfalls die sogenannte progressive Besteuerung greift. Das bedeutet: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen an.

Einkommen – also auch Renten – bis zur Höhe des Steuerfreibetrags von 11.604 Euro müssen für das Veranlagungsjahr 2024 nicht besteuert werden, der sogenannte Grenzsteuersatz beträgt hier null Prozent. Ab dem ersten Euro, der darüber liegt, greift dann der nächste Grenzsteuersatz, nämlich 14 Prozent. Jeder Euro, der wiederum über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet.

Da es durch dieses Besteuerungssystem nicht einfach ist, die genaue Höhe der zu zahlenden Steuern auszurechnen, können Sie Rentenrechner aus dem Internet nutzen. Bei diesen müssen Sie angeben, wie hoch Ihre Jahresbruttorente ist, wann Sie das erste Mal Rente erhalten haben und für welches Jahr Sie überhaupt die Höhe der Steuer errechnen wollen.

Kann ich auch Ausgaben von der Steuer absetzen?

Ja. Das geschieht mithilfe einer Steuererklärung. Diese müssen Sie anfertigen, sofern Sie mit dem steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (siehe oben).

Welche Ausgaben Sie von der Steuer absetzen können und was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten sollten, lesen Sie hier.

Fallen nur Steuern auf die gesetzliche Rente an?

Nein, nicht nur auf die gesetzliche Rente müssen Sie Steuern zahlen. Auch Betriebsrenten und private Renten fallen unter die Besteuerung.

Betriebsrenten unterliegen zu 100 Prozent der Besteuerung. Das bedeutet, es gibt anders als bei der gesetzlichen Rente keinen steuerfreien Anteil.

Besteuerung der privaten Renten

Es gilt grundsätzlich: Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, sind in der Regel steuerfrei. Es gibt jedoch auch Ausnahmen hiervon, beispielsweise wenn Sie bei Auszahlung der Rente nicht mindestens fünf Jahre lang in die Versicherung einbezahlt haben. In diesem Fall müssten Sie die Erträge aus der Rente versteuern.

Wenn Sie die private Rentenversicherung nach 2005 abgeschlossen haben, gibt es zwei verschiedene Regelungen:

  1. Wenn Sie das angesparte Kapital als Einmalzahlung erhalten und der Vertrag mindestens 12 Jahre lang läuft, wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren angewandt. Das heißt: 50 Prozent der Erträge sind steuerfrei, die verbleibenden 50 Prozent werden nach dem Einkommenssteuersatz oder im Falle von Kapitalerträgen im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert.
  2. Wenn Sie die Rente als sogenannte monatliche Leibrente bekommen, gilt: Der Ertragsanteil, der versteuert wird, ist abhängig von dem Alter, mit dem Sie die erste Zahlung aus der privaten Rente erhalten. Anbei finden Sie eine Übersicht über die Höhe des Ertragsanteils je Alter.
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Beachten Sie: Wenn Sie die Verträge der privaten Rentenversicherung, die Sie nach 2005 geschlossen haben, kündigen, müssen Sie in der Regel auch Steuern auf die Auszahlungssumme zahlen. Meist lohnt es sich aber ohnehin nicht, eine private Rentenversicherung zu kündigen. Lesen Sie hier, welche anderen Möglichkeiten Sie stattdessen haben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • einfach-rente.de
  • lohnsteuer-kompakt.de
  • steuertipps.de
  • steuerring.de
  • gansel-rechtsanwaelte.de
  • steuertabelle.com
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