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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rente gestrichen Vorsicht, Nullrente – wem sie droht und was Sie dann tun können
538.000 Nullrentner verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr. Wen das betrifft und wie Sie das wieder ändern.
Es klingt fast wie ein Schimpfwort: "Nullrentner" ist in Wahrheit zwar keine Beleidigung, doch diesen Stempel dürften Sie trotzdem nicht gerne aufgedrückt bekommen. Denn er bedeutet, dass Sie keinen einzigen Euro Hinterbliebenenrente beziehen können. Ihr Anspruch sinkt sozusagen auf null. 538.000 solcher Nullrenten zählte die Deutsche Rentenversicherung 2023.
Betroffen sind hauptsächlich Männer. Denn sie verfügen oft über ein höheres Einkommen – und das reduziert die Witwenrente, sobald diese einen bestimmten Betrag übersteigt. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der Freibetrag für Witwenrenten bei 1.038,05 Euro. Die Summe, die Ihnen darüber hinaus an Einkünften zur Verfügung steht, wird zu 40 Prozent angerechnet – und senkt die Hinterbliebenenrente mitunter eben auf null. Mehr dazu, wie Einkommen auf Witwenrente angerechnet wird, lesen Sie hier.
Witwenrente: Wann Sie wieder Anspruch haben
Doch Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist nicht für immer verloren, sobald Sie einmal Nullrentner sind. Er ruht lediglich. Ändert sich etwas an Ihrer Einkommenssituation, kann der Anspruch auf Witwenrente wieder bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und dadurch weniger verdienen.
Achtung: Die Rentenversicherung erinnert Sie nicht daran, dass Sie womöglich wieder Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Sie müssen selbst aktiv werden und beantragen, dass die Rentenversicherung Ihren Anspruch auf Witwenrente prüft. Diese Neuberechnung ist möglich, sobald Ihre Bruttoeinkünfte um mindestens zehn Prozent gesunken sind. Und zwar schon für den Monat, an dem das Einkommen erstmals zurückgeht (§ 18b Abs. 3 SGB IV).
Tipp
Auch wenn Ihr Einkommen schon vor längerer Zeit gesunken ist, sollten Sie noch einen Überprüfungsantrag stellen. Denn die Witwenrente kann bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt werden. Wer also bis Ende 2024 eine Neuberechnung beantragt, kann rückwirkend ab Anfang 2020 eine Nachzahlung bekommen.
Neuberechnung bei Renteneintritt
Auch wer selbst in Altersrente geht, kann unter Umständen wieder Hinterbliebenenrente beziehen. Beantragen Sie die Altersrente, fragt Sie die Rentenversicherung, ob Sie Witwenrente erhalten oder jemals erhalten haben. Die Einkommensanrechnung wird dann mittels eines Fragebogens automatisch geprüft. Mehr zur Witwenrente bei eigener Rente lesen Sie hier.
Umgekehrt kann Ihnen die Hinterbliebenenrente auch noch im Ruhestand wieder entzogen werden. Denn jedes Jahr zum 1. Juli steht die sogenannte Rentenanpassung an (mehr dazu hier). Die Rentenversicherung prüft von sich aus, wie stark Ihre Rente dadurch gestiegen ist.
- ihre-vorsorge.de: "Witwenrente und Einkommen: Was Nullrentner tun können"