t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

Erstattung von Kontogebühren: Landgericht Stuttgart weist Klage ab


Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Klage abgewiesen
Wichtiges Urteil im Streit um Kontoerstattungen gefallen


Aktualisiert am 15.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Volksbank-Filiale (Symbolbild): Die Volksbank Welzheim hat vor Gericht gegen die Verbraucherzentrale gewonnen.Vergrößern des Bildes
Eine Volksbank-Filiale (Symbolbild): Die Volksbank Welzheim hat vor Gericht gegen die Verbraucherzentrale gewonnen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Darf eine Bank einem Kunden kündigen, wenn er sich auf eine Grundsatzentscheidung des BGH beruft und zu viel gezahlte Beträge zurückverlangt? Eine Klage von Verbraucherschützern wurde abgewiesen.

Im Streit um die Erstattung von Kontogebühren ist ein wichtiges Urteil gefallen (Az 34 O 98/21 KfH): Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Welzheim abgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin t-online.

Demnach habe die Kammer für Handelssachen "keinen wettbewerbsrechtlichen Eingriff" durch die Volksbank festgestellt. Auch eine Irreführung durch die Volksbank Welzheim laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liege nicht vor, heißt es in der Urteilsbegründung.

BGH fällte 2021 wegweisendes Urteil

Bei dem Streit geht es grundsätzlich darum, wie Banken auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Frühjahr reagieren. Der BGH hatte im April entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist.

Nach Ansicht der BGH-Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer sogenannten "stillschweigenden Zustimmung" wirksam werden. Ein Kunde müsse also bei einer Gebührenerhöhung aktiv "Ja" sagen, damit sie rechtens sei, hatte der BGH damals argumentiert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Viele Banken führten nach dem Urteil neue Gebührenmodelle ein. Einige Kreditinstitute boten den Kunden an, auf eine Rückerstattung zu verzichten und dafür die bisherige Kontogebühr beizubehalten.

Verbraucherschützer: "Das Gebahren der Volksbank ist besonders dreist"

Im konkreten Fall hatte die Volksbank aus dem Rems-Murr-Kreis rund 7.000 Kunden angeboten, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten und dafür ihr Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro pro Monat weiterführen zu können. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte die drohende Kündigung nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer, die vor Gericht zogen (t-online berichtete).

Ein Anwalt der Volksbank hatte vor dem Stuttgarter Gericht gesagt, die Verzichtsforderung sei klar formuliert und das Angebot sehr günstig. Ein Anwalt der Verbraucherschützer hatte hingegen den Brief an Bankkunden als "irreführend" bezeichnet.

Auch Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte im Gespräch mit t-online die Praxis der Volksbank Welzheim im Januar kritisiert. "Das Gebahren der Volksbank ist besonders dreist, weil so die Kunden daran gehindert werden, ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen", sagte er. "Wir sehen hier einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht." Diese Ansicht teilte das Landgericht Stuttgart aber nicht.

Urteil wurde mit Spannung erwartet

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so die Gerichtssprecherin weiter. Die Verbraucherschützer haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. Das werde die Verbraucherzentrale auch machen, sagte Nauhauser t-online. Er sei "zuversichtlich", dass das Oberlandesgericht im Sinne der Verbraucher entscheiden werde.

Das Urteil erwarteten Entscheider in der Bankenbranche mit Spannung. Laut Verbraucherschützern war es das erste Mal, dass nach der Grundsatzentscheidung des BGH ein Urteil zu möglichen Kontoerstattungen fiel. Mit der Berufung vor dem Oberlandesgericht dürfte der Streit nun noch länger weitergehen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben Unterlassungsklagen gegen weitere Banken im Südwesten wegen ähnlicher Fälle eingereicht. In anderen Verfahren geht es beispielsweise um die Frage, ob einmal Geld abheben eine aktive Zustimmung zu Vertragsänderungen ersetzt. Ein letztinstanzliches Urteil steht noch aus.

Hinweis: Wir haben den Artikel dahingehend ergänzt, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Berufung einlegen will.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefonat mit Sprecherin des Landgerichts Stuttgart
  • Telefonat mit Niels Nauhauser
  • Urteil im Verfahren 34 O 98/21
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website