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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Impfpflicht Krankenkassen wehren sich gegen Impfregisterpläne
Die Ampelparteien arbeiten an der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht. Dabei sollen auch die Krankenkassen eine entscheidende Rolle spielen. Die jedoch weisen die Verantwortung von sich.
Die Pläne der Ampelparteien für eine allgemeine Impfpflicht nehmen Gestalt an – und die Krankenkassen sollen dabei eine besondere Rolle bekommen. Der Vorschlag für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren sieht vor, dass sie bei ihren Versicherten abfragen, ob sie geimpft sind oder nicht. Die Daten sollen in ein Portal einfließen, das der Staat den Kassen zur Verfügung stellt.
Jetzt kommt heraus: Offenbar wussten die Versicherungen bislang noch gar nichts von ihrem Glück. Auf t-online-Anfrage jedenfalls weisen die meisten die Verantwortung für das Impfregister weit von sich. So teilt etwa ein AOK-Sprecher mit: Die "angedachte Abfrage, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Kassen geht zu weit".
Vor einigen Tagen hatte eine Gruppe aus Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen ein Eckpunktepapier beschlossen (t-online berichtete). Darin ist auch die Rolle der Krankenkassen ausgeführt:
Diese sollen in einem ersten Schritt alle Versicherten über die Pflicht und Beratungsangebote informieren – und zugleich von allen Menschen ab 18 einen Impfnachweis anfordern. Den Plänen zufolge soll das im Mai passieren. Wer seine Impfung dann bis zu einem gewissen Stichtag nicht nachweist, soll erneut Post erhalten. Nach weiteren sechs Wochen wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe ist noch unklar.
"Aufgabe des Staates"
Das Beratungsangebot wollen die Kassen nach eigenen Angaben gerne leisten. "Die gesetzlichen Krankenkassen sind selbstverständlich bereit, ihren Aufgaben in der Information und Beratung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten nachzukommen", sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, auf t-online-Anfrage. Der Verband vertritt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. "Die Kontrolle und Durchsetzung einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre hingegen die Aufgabe des Staates", so Lanz weiter.
Die AOK wird noch deutlicher. Die Beratungsangebote entsprächen ohnehin ihrem Aufklärungsauftrag. "Die in diesem Zusammenhang ebenfalls angedachte Abfrage, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Kassen geht aber zu weit", so ein Sprecher zu t-online. "Das wäre Teil der Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht und sollte eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen sein."
Gesetzliche und private Versicherer einig
Im Papier der Ampelparteien wird lediglich von den Krankenkassen gesprochen, nicht jedoch von privaten Krankenversicherungen, die in Deutschland 8,7 Millionen Kunden haben. Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherungen, sagt: "Wenn ersatzweise die Krankenversicherungen in die Pflicht genommen werden, ist ein klarer rechtlicher Rahmen erforderlich, der auch die Privatversicherten einbezieht und praktisch schnell umsetzbar ist."
Ob eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, müsse der Gesetzgeber politisch entscheiden, so Reuther weiter. Sollte es so kommen, seien die privaten Versicherer "bereit, hierzu unseren Sachverstand und unsere Erfahrungen konstruktiv einzubringen". Es herrscht Einigkeit mit den Kollegen bei den gesetzlichen Krankenkassen. "Für die praktische Umsetzung wäre dann ein Impfregister in staatlicher Hand die beste Lösung."
Verschiedene Konzepte für Impfpflicht
Der Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 wird von diversen Parlamentariern aus FDP, SPD und Grünen getragen. Dagmar Schmidt, Heike Baehrens und Dirk Wiese von der SPD sind dabei, Till Steffen und Janosch Dahmen von den Grünen, aber auch Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.
Der FDP-Politiker Andrew Ullmann hingegen hat ein Konzept für eine Impfpflicht ab 50 Jahren vorgelegt. Andere Politiker lehnen eine allgemeine Impfpflicht generell ab. Die Abgeordneten sollen sich in den kommenden Wochen ohne Fraktionszwang entscheiden. Ob dabei ein Vorschlag die erforderliche Mehrheit erreichen kann, ist bislang unklar.
- Eigene Recherche
- Antworten auf Anfragen an den GKV-Spitzenverband, den PKV, die AOK