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Strafzinsen: Landgericht kassiert Verwahrentgelt der Sparda-Bank Berlin


Klage von Verbraucherschützern
Landgericht kassiert Strafzinsen der Sparda-Bank Berlin

Von t-online, mak

Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Sparda-Bank Berlin (Symbolbild): Das Geldhaus darf laut Landgericht Berlin keine Strafzinsen verlangen.Vergrößern des Bildes
Sparda-Bank Berlin (Symbolbild): Das Geldhaus darf laut Landgericht Berlin keine Strafzinsen verlangen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Wichtiges Negativzins-Urteil gefällt: Das Landgericht Berlin erklärt das "Verwahrentgelt" der Sparda-Bank Berlin für unzulässig. Das Problem betrifft Tausende Sparer in Deutschland: Rund 400 Banken verlangen mittlerweile Strafzinsen.

Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten haben Verbraucherschützer laut einem Medienbericht einen juristischen Erfolg erzielt. Wie das "Handelsblatt" am Montag berichtete, entschied das Berliner Landgericht, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.

Nach Ansicht des Gerichts sei das Verwahrentgelt bei Girokonten "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren".

Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien, argumentierte das Gericht demnach. Die Bank solle das Verwahrentgelt zurückzahlen, berichtete das "Handelsblatt" weiter.

Verbraucherschützer wollen notfalls vor den BGH ziehen

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. Vzbv-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte", sagte er der Zeitung.

"Wir wollen mit unseren Klagen für Rechtssicherheit sorgen und die Zulässigkeit von Verwahrentgelten im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst breitgefächert gerichtlich klären lassen", so Müller weiter. Der Vzbv werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die Sparda-Bank Berlin kündigte laut "Handelsblatt" Berufung gegen die Entscheidung an. "Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen", hieß es demnach zur Begründung.

Die Genossenschaftsbank verlangt seit rund einem Jahr ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,5 Prozent für neue Kunden. Das greift ab dem ersten Euro oberhalb des Betrags von 25.000 Euro. Bei neuen Tagesgeldkonten liegt der Freibetrag bei 50.000 Euro. Ein "Verwahrentgelt" ist ein anderes Wort für Strafzinsen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mehr als 400 Banken verlangen Strafzinsen

Wie die Sparda-Bank Berlin berechnen laut dem Vergleichsportal Verivox aktuell insgesamt 413 Geldhäuser Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten – mehr als ein Drittel der untersuchten Kreditinstitute. Ende 2020 waren es demnach noch 178 Institute, also 235 weniger. Jüngst führte die Direktbank DKB Strafzinsen ein.

"Negativzinsen sind längst zum Massenphänomen geworden", fasst Oliver Maier von Verivox zusammen. "Das Berliner Urteil dürfte weit über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung finden. Denn bei dem Rechtsstreit steht für die deutschen Banken und Sparkassen viel auf dem Spiel", so der Experte. "Sollten die nachfolgenden Instanzen die Entscheidung der Berliner Richter bestätigen, müssten sich zahlreiche Kreditinstitute mit Rückforderungen ihrer Kundinnen und Kunden einstellen."

In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Leipzig im Juli der Sparkasse Vogtland Recht gegeben. Demnach darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben (t-online berichtete).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt. Ein höchstrichterliches Urteil zu Negativzinsen steht bislang noch aus.

Verwendete Quellen
  • Verivox-Auswertung
  • Statement von Oliver Maier
  • Nachrichtenagentur AFP
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