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Urteil mit Signalwirkung in Leipzig: Strafzinsen von Sparkasse sind zulässig


Landgericht Leipzig
Strafzinsen von Sparkasse Vogtland sind zulässig

Von afp, mak

Aktualisiert am 08.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Sparkasse-Logo (Symbolbild): Ein Urteil zu Strafzinsen ist gefallen.Vergrößern des Bildes
Sparkasse-Logo (Symbolbild): Ein Urteil zu Strafzinsen ist gefallen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Es ist ein wichtiges Urteil – und eine Schlappe für die Verbraucherzentrale Sachsen: Strafzinsen auf Girokonten für Neukunden sind zulässig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung haben.

Von der Sparkasse Vogtland erhobene Negativzinsen auf Girokonten für Neukunden und das Kontomodell wechselnde Bestandskunden sind zulässig. Das entschied das Landgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Es wies damit eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen ein von der Sparkasse eingeführtes sogenanntes Verwahrentgelt weitestgehend ab. Einzig für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, dürfe kein Verwahrentgelt erhoben werden.

Grundsätzlich kann die Sparkasse dem Gericht zufolge für die Verwahrung von Geldern in Neuverträgen als Sonderleistung ein Entgelt verlangen. Es dürfe auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass den Banken durch die Zahlung von Einlagegeldern bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Verwahrung von Geldern auf den Girokonten "erhebliche finanzielle Belastungen entstehen".

Verbraucherschützer wollen Berufung einlegen

Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. "Nicht nur für Betroffene im Vogtland ist dieses Urteil enttäuschend und kann in Zukunft teuer werden", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung.

Deshalb kündigten die Verbraucherschützer Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht in Dresden an. "Wir treten auch in der nächsten Instanz für die Rechte der Verbraucher ein, um rechtswidrige Negativzinsen zu verhindern", so Hummel. Mehr zu dem gefallenen Urteil und seiner Bedeutung lesen Sie hier.

Hintergrund des Verfahrens sind frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,7 Prozent zu erheben. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt die Erhebung von Negativzinsen gegen rechtliche Regelungen und ist deshalb unzulässig.

Banken und Sparkassen rechtfertigen Verwahrentgelte mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Immer mehr Banken in Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden inzwischen Strafzinsen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
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