Vorschlag vom Arbeitsminister Heil will Selbstständige in Rentenkasse einzahlen lassen
Die Rente soll sicher sein: Um das zu garantieren, sollen nun auch Selbstständige in das staatliche Rentensystem einzahlen, fordert Bundesarbeitsminister Heil.
Selbstständige müssen sich in Deutschland nicht auf die staatliche Vorsorge verlassen, sondern sorgen meist privat für ihren Altersruhestand vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das ändern – auch um eine Rente mit 68 zu verhindern.
Er möchte nun auch die Selbstständigen einbeziehen. "Je mehr einzahlen, desto besser für die Stabilität der Rentenkasse", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.
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"Deshalb habe ich einen Vorschlag gemacht, die Selbstständigen in das System der Alterssicherung einzubeziehen", so Heil.
Rente mit 68 lehnt Heil ab
Zudem sorgten auch höhere Mindestlöhne, bessere Tarifverträge und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für mehr Rentenbeiträge.
"Die gesetzliche Rente mit einem stabilen Rentenniveau und mit einem stabilen Renteneintrittsalter mit flexiblen Übergängen ist das richtige." Eine "Rente mit 68" lehne er ab.
Ein Beratergremium der Bundesregierung hatte in einem Gutachten die Anhebung des Rentenalters auf 68 Jahre vorgeschlagen, um eine Finanzierungslücke der Altersversorgung zu schließen. Was genau hinter diesem Vorschlag steckt und für wie realistisch ihn Experten einschätzen, lesen Sie hier.
Heil will Kurzarbeit verlängern
Auch für die Wirtschaft hatte Heil gute Nachrichten parat: Die Zugangsregeln zur Kurzarbeit, die der Staat aufgrund der Corona-Pandemie gelockert hat, sollen über Ende Juni hinaus um weitere drei Monate verlängert werden.
- Progressionsvorbehalt: Dieses Wort sollten Kurzarbeiter kennen
Heil legt dazu an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung vor. "Mit Kurzarbeit sichern wir Millionen Arbeitsplätze durch die Krise und erhalten der deutschen Wirtschaft wichtige Fachkräfte für ein schnelles Durchstarten jetzt im Sommer", sagte er der "Rheinischen Post".
"Mir ist wichtig, dass wir auch den Unternehmen, die weiter stark durch die Corona-Einschränkungen betroffen sind, eine klare Perspektive über den Sommer geben", so der Bundesarbeitsminister.
Entlastung für Tourismus- und Unterhaltungsbranche
Vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit auch noch über den 30. Juni 2021 hinaus, heißt es weiter.
Heil hatte den Schritt bereits im Mai angekündigt und von Planungssicherheit für die Unternehmen gesprochen.
Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen.
Mehrausgaben von 2,6 Milliarden Euro
Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Für die zuständige Bundesagentur für Arbeit rechnet das Ministerium durch die Verlängerung der Regeln mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro.
- Nachrichtenagenturen Reuters und dpa