Ab 2021 Wechsel der Krankenkasse wird einfacher
Bislang mussten Versicherte mindestens 18 Monate lang einen Krankenkassenvertrag halten, bevor sie ihn kündigen konnten. Damit ist ab kommendem Jahr Schluss: Es reicht eine deutlich kürzere Frist.
Für Versicherte wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ab 2021 leichter. Sie können künftig bereits nach 12 Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln. Bislang war das frühestens nach 18 Monaten möglich.
Außerdem können sie sich ein Kündigungsschreiben an ihre alte Kasse sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 1/2021). Alles Weitere regelten die Versicherer untereinander.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn man zu einer Kasse mit einem geringen Beitragssatz wechselt: Schon ein Prozent weniger kann je nach Einkommen mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen.
Wann Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht
Die Befürchtung, dass viele Kassen aufgrund von Mehrausgaben durch Corona ihre Beitragssätze zum 1. Januar erhöhen, bestätigte eine "Finanztest"-Umfrage unter den Kassen vorerst nicht. Sie blieben demnach fast immer gleich. Jedoch hatten nur 29 der 76 angeschriebenen Anbieter geantwortet.
Gut zu wissen: Erhöht eine Kasse ihre Zusatzbeiträge, die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinausgehen, dann haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig davon, wie lange sie Mitglied waren.
In dem Fall kann man bis zum Ende desjenigen Monats kündigen, in dem die höheren Beiträge erstmals fällig werden. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
- Nachrichtenagentur dpa