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Behörde warnt: Darum sollten Sie die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen


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Behörde warnt
Darum sollten Sie die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen


Aktualisiert am 12.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Datumsangabe: Künftig sollten Sie 2020 immer ausschreiben.Vergrößern des Bildes
Datumsangabe: Künftig sollten Sie 2020 immer ausschreiben. (Quelle: Szepy/getty-images-bilder)
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Verbraucherschützer machen derzeit auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam: Mithilfe eines Datumstricks könnten Betrüger Ihre Dokumente fälschen. Doch Sie können sich den Ärger ganz leicht ersparen.

Verbraucherschützer warnen davor, die aktuelle Jahresangabe 2020 in Dokumenten und Briefen mit "20" abzukürzen. Darüber informiert das Verbraucherportal "Chip 365". Stattdessen sollten Sie die Zahl 2020 immer vollständig ausschreiben.

Der Grund: Durch den Anhang von zwei Ziffern an die "20" könnten Betrüger viele verschiedene Jahreszahlen in der Zukunft oder Vergangenheit manipulieren. Dadurch lassen sich zum Beispiel Verträge verlängern oder auch verkürzen.

Kriminelle könnten die Jahreszahl anpassen

Auch in den nächsten Jahren könnte die Abkürzung des Datums zu Problemen führen. Ein Scheck, der zum Beispiel auf den "1.2.20" datiert sei, könnte plötzlich das Datum "1.2.2021" bekommen – und ein Betrüger auf diese Weise zweimal kassieren. US-Behörden hatten die Betrugsmasche zuerst aufgedeckt.

Wie einfach Betrüger zwei weitere Zahlen hinzufügen könnten, zeigt auch dieser Post der RTL-Sendung "Punkt 12":

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Um sich vor Betrügern zu schützen, empfehlen die Verbraucherschützer daher, das Datum stets auszuschreiben.

Verwendete Quellen
  • chip.de: "Gefährliche Besonderheit: Warum Sie die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen sollten"
  • verbraucherschutz.de
  • Eigene Recherche
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