Negativzins erhöht Strafzinsen: Wenn das Geldsparen Geld kostet
Die EZB hat den Zinssatz für Banken weiter ins Minus gedrückt. Die Folge: Milliardenkosten, die die Banken gern an ihre Kunden weitergeben möchten. Können Strafzinsen für Sparer gesetzlich verboten werden?
Der Zins ist der Preis des Geldes: Wer anderen Geld leiht oder bei der Bank sein Erspartes anlegt, bekommt dafür in der Regel ein Entgelt – den Zins. Wer sich selbst Geld leiht, muss für den Kredit umgekehrt etwas zahlen. In seltenen Fällen kann sich das Verhältnis umkehren, dann kostet Geldanlegen Geld, die Rede ist dann vom Negativzins oder Strafzins.
Negativzins soll Kreditvergabe erhöhen
Im Jahr 2014 hatte die Europäische Zentralbank (EZB) den Einlagezins, also das Entgelt für Einlagen von Banken bei der EZB, erstmals auf unter null gesenkt. Aktuell müssen Banken einen Strafzins von 0,5 Prozent auf ihre Einlagen zahlen.
Damit sollen die Banken animiert werden, das Geld anstatt bei der EZB anzulegen, für die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatkunden einzusetzen. Das Ziel ist, mit dem Geld letztlich die Wirtschaft zu beflügeln.
Negativzins wird weitergereicht
Seit einiger Zeit geben einzelne Institute die Strafzinsen der EZB direkt an Unternehmen oder große Investoren wie Fonds weiter. In manchen Häusern werden zudem reiche Privatkunden zur Kasse gebeten.
Das Gros der Privatkunden ist jedoch bis dato verschont geblieben – denn im umkämpften deutschen Bankenmarkt ist die Sorge groß, Kunden zu verprellen. Vertreter von Banken und Sparkassen machten zuletzt jedoch deutlich, dass es für die Branche immer schwieriger werde, die Lasten des andauernden Zinstiefs abzufedern.
Kosten den Negativzinses: Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) kostet der Negativzins Banken in Deutschland bislang rund 2,3 Milliarden Euro im Jahr. Für die Institute im Euroraum sind es demnach insgesamt 7,5 Milliarden Euro. Durch die Verschärfung des Strafzinses könnte die Belastung für die deutschen Institute auf 2,9 Milliarden Euro und im Euroraum auf 9,5 Milliarden Euro steigen.
Verbot von Negativzinsen
Aus der Politik kam zuletzt der Vorstoß, Negativzinsen für Beträge bis zur Höhe von 100.000 Euro grundsätzlich zu verbieten. Allerdings, so ist anzumerken, folgt die Geldpolitik den Mechanismen des Marktes und die Zentralbanker agieren unabhängig von der Politik. Bleibt die Frage, ob es einer Regierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor Negativzinsen zu schützen.
Im Grunde ja, sagen Juristen. Ähnlich wie bei der Mietpreisbremse könne auch im Fall von Negativzinsen die Vertragsfreiheit – in diesem Fall der Banken – eingeschränkt werden. Es wäre ihnen dann allerdings nicht verboten, die Kosten der EZB-Strafzinsen an anderer Stelle wieder reinzuholen – so über steigende Gebühren für Konto, Karte und Co.
Tarnung als Gebühren und Entgelte
Erst kürzlich fand das Ratgeberportal biallo.de in einer Untersuchung von rund 1.200 Banken und Sparkassen heraus, dass 124 Geldhäuser Negativzinsen von einem Teil ihrer Privat- oder Geschäftskunden erheben. Einige tarnen das als Sondergebühr etwa für die Kontoführung, andere erheben ein Verwahrentgelt ab einem bestimmten Betrag, zum Beispiel ab 100.000 Euro oder ab einer Million Euro. Überregionale Banken wie Deutsche Bank und Commerzbank sehen davon bislang ab.
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Schuldner profitieren
Von den niedrigen Zinsen profitieren Schuldner profitieren. Son sind zum Beispiel Immobilienfinanzierungen seit geraumer Zeit relativ günstig. Viele Bankkunden nutzen das und sichern sich niedrige Hypothekenzinsen für Laufzeiten von 15 oder 20 Jahren. Womöglich könnte es in absehbarer Zeit auch erste Anbiete mit einer negativen Verzinsung von Immobilienkrediten gehen. Verkehrte Zinswelt.
- Nachrichtenagentur AFP, Reuters, dpa