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Feiertage, Mindestlohn und Co.: Diese Gesetze ändern sich im März für Verbraucher


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Mütterrente, Mindestlohn, Feiertag
Das ändert sich für Verbraucher im März


Aktualisiert am 27.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Fünf wichtige Punkte: Das ändert sich für Verbraucher ab dem 1. März. (Quelle: Glomex)
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Eine höhere Rente für Mütter, mehr Geld für Angestellte im Baugewerbe – auch im März gibt es wieder einige Neuerungen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Im März 2019 stehen einige gesetzliche Neuerungen an, die bestimmten Verbrauchern mehr Geld in die Kasse spülen. Andere alljährliche Änderungen hingegen betreffen alle Deutschen – zum Beispiel die Zeitumstellung.

Höherer Mindestlohn im Baugewerbe

Für Beschäftigte im Baugewerbe erhöht sich der Mindestlohn ab März 2019. Werker (Lohngruppe 1) erhalten dann statt bisher 11,75 Euro pro Stunde 12,20 Euro. Fachwerker (Lohngruppe 2) können sich über 15,20 Euro (West) beziehungsweise 15,05 (Berlin) freuen. Bisher lag der Mindestlohn für sie bei 14,95 Euro beziehungsweise 14,80 Euro.

Mütterrente II: Bestandsrenten werden erhöht

Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, erhalten mehr Rente. Ihnen werden gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpaket statt bisher 2 nun 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Das bedeutet konkret: Die betreffenden Renten werden je Kind um brutto 16,02 Euro pro Monat im Westen beziehungsweise 15,35 Euro im Osten erhöht.

Bei im Januar 2019 begonnenen Neurenten wurde die erweiterte Mütterrente bereits eingerechnet. Die Bestandsrenten werden nun erst im März erhöht. Der Zuschlag soll nachgezahlt werden.

Neuer Feiertag für Berlin

Zum ersten Mal in Deutschland ist der 8. März ein Feiertag – allerdings ausschließlich in Berlin. An diesem Tag ist Frauentag; Arbeitnehmer haben frei. Der Internationale Frauentag geht auf die Konferenz sozialistischer Frauen im Jahr 1910 in Kopenhagen zurück. Initiatorin war die Frauenrechtlerin Clara Zetkin. Der Tag wurde erstmals 1911 ausgerufen. Zunächst fand er am 19. März statt, erst später setzte sich der 8. März durch. Bei den Kundgebungen in Deutschland gehörte die Einführung des Frauenwahlrechts zu den wichtigsten Forderungen, welches hierzulande 1918 eingeführt wurde.

Die Hauptstadt hat mit dem Frauentag nun insgesamt zehn Feiertage im Jahr. Die Initiative zu einem zusätzlichen Feiertag war vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) ausgegangen.

Heckenschnitt ist temporär verboten

Alle Jahre wieder: Ab dem 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken in Deutschland nicht entfernt oder stark beschnitten werden. Diese Regelung dient dem Schutz von Vögeln und Insekten. Welche Schnittarbeiten in dieser Zeit noch erlaubt sind, lesen Sie hier.

Zeitumstellung am 31. März: Sommerzeit

Nicht vergessen: Am 31. März wird wieder an der Uhr gedreht. Sie wird um eine Stunde vorgestellt, also auf Sommerzeit. Derzeit ist im Gespräch, die Zeitumstellung in der EU dauerhaft abzuschaffen. Die Mitgliedstaaten müssen hierüber noch abstimmen. Als Datum für die letztmalige Zeitumstellung ist das Jahr 2021 im Gespräch. Die einzelnen Länder sollen dann wählen können, ob sie dauerhaft Winter- oder Sommerzeit haben wollen. Für 2019 gilt aber noch: Ende März müssen EU-Bürger wieder einmal auf eine Stunde verzichten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
  • Verbraucherzentrale: Das ändert sich 2019 bei Einkommen und Abgaben
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