Hunderte Mio. versteckt Bank betrieb Steuerbetrug als Geschäftsmodell
Das Bankhaus Julius Bär hat Beihilfe zur Steuerhinterziehung offenbar wie ein Geschäft betrieben: Mindestens 400 reichen Amerikanern soll das Institut geholfen haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. Dieser Vorwurf der amerikanischen Steuerbehörde IRS gegen einen der größten Schweizer Vermögensverwalter ist in einem mehr als 30 Seiten umfassenden Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts beschrieben. Darin finden sich brisante Details.
Das Gericht hatte über einen Amthilfeantrag des Internal Revenue Service (IRS) vom April 2013 zu entscheiden. Darin verlangten die Amerikaner die Namen von amerikanischen Bär-Kunden, die sie der Steuerhinterziehung verdächtigen. In der Begründung des IRS-Antrags ist aufgelistet, wie die Bank in vergangenen Jahren reichen Steuersündern geholfen haben soll.
Zu Decknamen und Nummernkonten geraten
Demnach werfen die Amerikaner der Bank vor, ein regelrechtes Geschäftsmodell entwickelt zu haben, mit dem reiche Amerikaner Schwarzgeld bei der Bank verstecken konnten. Bär-Berater hätten US-Kunden geraten, Decknamen und Nummernkonten zu benutzen.
Auch Scheingesellschaften und Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein seien im Spiel gewesen. Bezug nahmen die Amerikaner auch auf eine Anklageschrift gegen zwei frühere Bär-Mitarbeiter aus dem Jahr 2011. Diese sollen reichen Amerikanern beim Verstecken von mindestens 600 Millionen Dollar unterstützt haben.
Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Für die Bank selbst dürften die in der Öffentlichkeit bisher nicht vollständig bekannten Vorwürfe nicht neu sein. Bär ist eines der rund ein Dutzend Schweizer Institute, gegen die das amerikanische Justizministerium Verfahren wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung eingeleitet hat.
Bär betonte bisher wiederholt, das Institut arbeite mit den amerikanischen Behörden zusammen und liefere bis auf Kundennamen alle Informationen über ihr Amerika-Geschäft. Das Geldhaus lehnte einen Kommentar dazu zunächst ab.
Institut darf Namen weiter verschweigen
Aufgrund des Bankgeheimnisses dürfen Schweizer Banken Kundennamen nur im Rahmen eines Rechts- oder Amtshilfeverfahrens ausliefern. Im konkreten Fall hatten zwei Amerikaner Einspruch gegen die Herausgabe ihrer Namen eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass die Angaben der IRS nicht ausreichten, um die Übergabe der Namen nach Schweizer Recht zu rechtfertigen.