t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Miles and more: Lufthansa verliert im Bonusmeilen-Streit


Unternehmen
Lufthansa verliert im Bonusmeilen-Streit

Von dpa, dapd, t-online
Aktualisiert am 16.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Entwertung von Bonusmeilen erzürnt VielfliegerVergrößern des Bildes
Entwertung von Bonusmeilen erzürnt Vielflieger (Quelle: dpa)

Im Streit um die Entwertung von Bonusmeilen eines Vielfliegers hat die Lufthansa eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln erklärte die Änderung des Prämienkatalogs von Anfang 2011 für unwirksam. Es mussten mehr Meilen für Flüge und andere Prämien eingesetzt werden, wodurch die Meilen an Wert verloren. Das Gericht entschied, dass für die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Punkte die alten Tarifbestimmungen gelten müssen (Az.: 32 O 317/11).

Der Vielflieger vertrat die Auffassung, dass durch die Änderung der Flugprämientabelle sein Meilenkonto um 30 bis 40 Prozent entwertet wurde. Der Mann hatte am "Miles & More Programm" teilgenommen und rund 887.000 Bonusmeilen angehäuft.

Prämien wurden meist teurer

Auf ihrer Internetseite und in ihrem Online-Newsletter hatte die Lufthansa Ende 2010 mitgeteilt, dass der Flugprämienkatalog ab Januar 2011 geändert wird. Dabei wurden die erforderlichen Bonusmeilen für interkontinentale Business-Class-Freiflüge um durchschnittlich 15 Prozent und für interkontinentale First-Class-Freiflüge um durchschnittlich 20 Prozent angehoben. Dagegen hatte das Unternehmen Oneway-Prämienflüge sowie Flüge, die erst am Abreisetag gebucht werden, verbilligt.

Dies ist nach Ansicht des Gerichts jedoch keine gleichwertige Alternative, da es sich bei solchen Flügen in der Regel nicht um Interkontinental-Flüge handele. Für einen Prämienkunden mit einem dicken Meilenkonto lohne es sich umgerechnet jedoch viel mehr, seine Meilen für Fernflüge einzulösen.

Frist der Anpassung kritisiert

Die Anpassung der Teilnahmebedingungen sei grundsätzlich berechtigt gewesen, entschied das Landgericht. Schließlich handele es sich bei den Flugprämien um eine freiwillige Leistung.

Die Ankündigung mit nur einem Monat Vorlauf sei für den klagenden Professor aber nicht ausreichend gewesen. Die Bedeutung von Prämienprogrammen für Vielflieger sei allgemein bekannt. Die Lufthansa habe sich ein gewisses Vertrauen aufgebaut, indem sie über acht Jahre hinweg den Flugprämienkatalog nicht abgewandelt habe. Dieses Vertrauen dürfe nicht mit einer Vorankündigung von lediglich einem Monat zunichte gemacht werden.

Urteil nicht allgemeingültig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat es keine Allgemeingültigkeit: "Bei weiteren Klagen wird man sich jeden Einzelfall anschauen müssen."

"Ich bin sehr zufrieden und werde demnächst erst mal meine ganzen alten Meilen einlösen", sagte der Kläger Tobias Eggendorfer. "Ich verstehe wirklich nicht, wie die Lufthansa ausgerechnet ihre Stammkunden so vergraulen kann", meinte der Hamburger IT-Professor, der nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr etwa 80 Mal geflogen ist - allerdings nicht mehr mit der Kranich-Linie.

Lufthansa prüft noch

Die Lufthansa will das Urteil nach Angaben eines Sprechers nun zunächst prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung geht. Das Unternehmen habe rund 20 Millionen "Miles & More"-Kunden. In der Bilanz für das Jahr 2011 seien für das Programm 493 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet worden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website