Efeu am Haus Darf der Vermieter die Bepflanzung bestimmen?
Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen grundsätzlich den Balkon und die Terrasse nach ihrem Geschmack bepflanzen und gestalten. Denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Allerdings gibt es Ausnahmen: So kann der Vermieter verbieten, dass Efeu oder anderen rankenden Pflanzen an der Fassade wuchern. Solche Pflanzen können durch ihren Wuchs das Mauerwerk zerstören. Das muss der Vermieter nicht hinnehmen.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter aus diesem Grund den Vermieter vorab um Zustimmung bitten. Außerdem ist wichtig, dass Mieter Blumenkästen, Töpfe und Blumenampeln so anbringen, dass diese auch bei Wind und Wetter halten. Damit sie niemanden gefährden und die Nachbarn nicht beeinträchtigen.