Immobilienrecht Was das Wort "bauseits" im Bauvertrag bedeutet
Berlin (dpa/tmn) - Besser nicht leichtfertig unterzeichnen: Bauverträge können für Laien mitunter schwer verständlich sein. Manche Formulierungen klingen zunächst vorteilhafter als sie tatsächlich sind. Bauherren sollten daher genau wissen, worunter sie ihre Unterschrift setzen.
Potenzial für ein mögliches Missverständnis böte etwa das Wort "bauseits", heißt es vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Dieses könne unerfahrenen Bauherren suggerieren, dass die Baufirma für entsprechende Arbeiten aufkommt. In Wirklichkeit sei es aber umgekehrt: Aufgaben, die bauseits ausgeführt werden sollen, müssten immer von den Bauherren selbst veranlasst, übernommen und zusätzlich bezahlt werden.
Dem VPB zufolge führe das grundsätzlich zu Mehrkosten und mehr Eigenverantwortung bei den Bauherren. Klassische Arbeiten, die bauseits anfielen, seien zum Beispiel Aushub und Entsorgung, Erschließung des Grundstücks sowie die Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon und Gas.
Der VPB rät Bauherren daher, die Verträge vor Unterzeichnung von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser finde die Haken und könne die Extras zu einem realistischen Gesamtpreis addieren.