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Baukindergeld: Antragsfrist endet früher als geplant


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Letzte Chance
Anträge auf Baukindergeld nur noch bis Ende 2022 möglich


Aktualisiert am 18.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Vater und Tochter beim Umzug (Symbolbild): Familien können für jedes Kind unter 18 Jahre bis zu 12.000 Euro Baukindergeld bekommen.Vergrößern des Bildes
Vater und Tochter beim Umzug (Symbolbild): Familien können für jedes Kind unter 18 Jahre bis zu 12.000 Euro Baukindergeld bekommen. (Quelle: Drazen Zigic/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Familien und Alleinerziehende können ihr Eigenheim staatlich bezuschussen lassen. Doch die Förderung endet nun ein Jahr früher als geplant.

In Zeiten stetig steigender Immobilienpreise ist eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus immer schwieriger zu finanzieren. Die Bundesregierung hat deshalb 2018 das Baukindergeld eingeführt, einen staatlichen Zuschuss der Förderbank KfW.

Eigentlich sollte es den bis Dezember 2023 geben, doch nun ist bereits früher Schluss. Wir erklären, wer noch vom Baukindergeld profitieren kann und welchen Termin Sie sich unbedingt merken sollten.

Was ist Baukindergeld?

Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die es jungen Familien mit mittleren Einkommen erleichtern soll, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Elternpaare und Alleinerziehende können den Zuschuss seit dem 18. September 2018 beantragen.

Er umfasst 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu 1.200 Euro. Insgesamt stehen bei der zuständigen Förderbank KfW 9,9 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Ist die Fördersumme verbraucht, wird nicht mehr aufgestockt.

Wer bekommt Baukindergeld?

Baukindergeld fördert Familien und Alleinerziehende, wenn sie

  • ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
  • eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen,
  • ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und weiter darin wohnen.

Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie haben Ihren notariellen Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben oder die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie kaufen die Immobilie nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern.
  • Ihr neues Zuhause ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Es handelt sich nicht um genossenschaftliches Wohnen.

Um das Haushaltseinkommen zu bestimmen, bildet die KfW den Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das heißt, für Anträge im Jahr 2022 gilt Ihr Einkommen von 2020 und 2019.

Gut zu wissen: Wird eines Ihrer Kinder am Tag nach der Antragstellung 18 Jahre, erhalten Sie für dieses Kind trotzdem das Baukindergeld. Für ein Kind, das erst nach der Antragstellung geboren wird, gibt es hingegen kein Geld.

Kann ich auch 2022 noch Baukindergeld beantragen?

Ja, das geht – sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31. Dezember 2022. Ursprünglich sollte die Förderung bis 31. Dezember 2023 laufen.

"Familien, die zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben und noch bis zum Jahresende im neuen Wohneigentum einziehen beziehungsweise schon eingezogen sind, sollten deshalb rasch Baukindergeld beantragen", heißt es in einer Erklärung des Bauministeriums.

Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisiert das vorzeitige Ende des Baukindergelds. "Hunderttausende Familien konnten sich mit dem Baukindergeld den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Für einige Tausend droht dieser Traum nun jäh zu zerplatzen, weil das Baukindergeld als fest eingeplanter Finanzierungsbaustein wegbricht", so der Unionspolitiker.

Wie beantrage ich Baukindergeld?

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Denn dafür benötigen Sie die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde. Das dort vermerkte Einzugsdatum ist wichtig: Von diesem Termin an haben Sie sechs Monate Zeit, das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal zu beantragen – allerdings maximal noch bis 31. Dezember 2022.

Wichtig: Wenn Sie den Antrag stellen, müssen alle Haushaltsmitglieder in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sein.

Falls Sie eine Immobilie kaufen, in der Sie bisher zur Miete wohnten, stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben. Auch hier spätestens bis Ende 2022.

Die KfW schickt Ihnen nach der Antragstellung eine Bestätigung, im Portal zu finden unter "Meine Zuschussanträge". Nun müssen Sie Ihre Identität nachweisen – entweder direkt online per Video-Ident-Verfahren oder per Post-Ident in einer Filiale der Deutschen Post.

Nachdem die KfW Ihren Baukindergeldantrag bestätigt hat, startet eine weitere Frist: Sie haben dann drei Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Dazu zählen:

Nur wenn Sie die Unterlagen fristgerecht einreichen, können Sie das Baukindergeld erhalten. Die KfW prüft diese und informiert Sie per E-Mail, sobald sie damit fertig ist. Das dauert zwischen sechs bis acht Wochen. Anschließend fließt der Zuschuss in den kommenden zehn Jahren in Tranchen von 1.200 Euro je Kind und Jahr auf Ihr Konto.

Wichtig: Sollten Sie innerhalb der zehn Jahre ausziehen, Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, müssen Sie das der KfW umgehend mitteilen. Sie verlieren dann die noch verbleibenden jährlichen Auszahlungen.

Was kommt nach dem Baukindergeld?

Bauministerin Klara Geywitz hat im Oktober 2022 ein neues Kreditprogramm angekündigt, das Wohneigentum für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen fördern soll. Haushalte, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 60.000 Euro verfügen, sollen demnach verbilligte KfW-Kredite erhalten. Dafür stünden jährlich 350 Millionen Euro bereit.

Losgehen soll es im April 2023. Die Förderung gibt es allerdings nur für Gebäude, die den neuesten Energieeffizienzstandard erfüllen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale: "Baukindergeld: Wichtige Frist endete am 31. März 2021"
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat: FAQ zum Baukindergeld
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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