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Dieselskandal: Welchen Wert hat das Musterfeststellungsverfahren gegen VW?


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Privatkunden doppelt geprellt
Dieselskandal: Welchen Wert hat das Musterfeststellungsverfahren?

MeinungEine Kolumne von Ursula Weidenfeld

Aktualisiert am 01.10.2019Lesedauer: 3 Min.
Verwaltungshochhaus vom Volkswagen-Werk: Am 30. September ist das Verfahren zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eröffnet worden.Vergrößern des Bildes
Verwaltungshochhaus vom Volkswagen-Werk: Am 30. September ist das Verfahren zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eröffnet worden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/t-online)

470.000 Kunden gegen Volkswagen: Die erste Musterfeststellungsklage in der deutschen Rechtsgeschichte wird seit gestern in Braunschweig verhandelt.

"Dass ein Schaden entstanden ist, erscheint uns jedenfalls nicht so offenkundig" – mit diesem Satz schickte Michael Neef, Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, die erste Sammelklage der deutschen Rechtsgeschichte schon am Eröffnungstag auf die Langstrecke.

Rund 470.000 Käufer von Dieselautos der Marke Volkswagen haben sich zusammengefunden, um ihr Recht auf Schadenersatz wegen der Abgas-Betrügereien gemeinschaftlich klären zu lassen. Sie werden lange auf eine Entscheidung warten müssen – um am Ende wahrscheinlich ziemlich enttäuscht nach Hause zu gehen.

Kompliziertes Verfahren

Wer geglaubt hat, mit dem sogenannten Musterfeststellungsverfahren ein schnelles, unkompliziertes Verfahren zu bekommen, an dessen Ende eine einfache und klare Lösung steht, hat sich getäuscht. Das neue Rechtsinstrument wurde erst im vergangenen Jahr eingeführt, um die Dieselklagen der Verbraucher zu kanalisieren.

Gestern wurde das erste Mal verhandelt, wahrscheinlich erst im kommenden Jahr wird das OLG das Musterfeststellungsverfahren entscheiden. Danach wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das Urteil beugen müssen, später möglicherweise noch der Europäische Gerichtshof.

Diese Fragen sind zu klären

Schon gestern wiesen die Richter auf mehrere komplexe Fragen hin:

  • Ist überhaupt ein nachweisbarer Schaden entstanden – und wenn ja, wann: beim Verkauf oder erst mit dem Inkrafttreten der ersten Fahrverbote?
  • Wer hat die Kunden möglicherweise hinters Licht geführt, was die Umweltfreundlichkeit der verkauften Wagen angeht: der Volkswagen-Konzern oder möglicherweise die Händler, die die Autos verkauften?
  • Wer muss für den Wertverlust und die Abnutzung während der Prozessdauer bezahlen?

Sie werden Gegenstand ausführlicher Beweisführung sein – es sei denn, es kommt vorher zu einem Vergleich, in dem sich die Verbraucherverbände und Volkswagen außergerichtlich einigen. Doch danach sah es gestern in Braunschweig nicht aus. Der Volkswagen-Konzern sieht noch keine Grundlage. Zu vielfältig sind die Einzelfälle, die sich in der Sammelklage verbergen. Zu unsicher ist, wer überhaupt einen Anspruch geltend machen kann. Zu unklar erscheint, ob und wo Schaden entstanden ist.

Schadenhöhe sinkt in der Zwischenzeit

Die meisten Kläger werden nach Jahren wahrscheinlich bestenfalls einen kleinen Geldbetrag sehen – selbst wenn sie Recht bekommen sollten. Denn entschieden wird nur über die grundsätzliche Frage, ob Volkswagen seine Kunden entschädigen muss. Die konkreten Forderungen müssen dann nach dem Ende dieses Verfahrens noch einmal individuell durchgesetzt werden, das dauert noch einmal.

Und weil die meisten Kläger ihre Autos in der Zwischenzeit weiter fahren, sinkt die Schadenhöhe im Gleichschritt mit der Abnutzung des Gefährts. Von den rund 21.500 Dollar, die amerikanische Volkswagenkunden durchschnittlich bei einem Rückkauf durch den Konzern erhielten, können deutsche Verbraucher nur träumen.

Wert des Musterfeststellungsverfahrens

Der Wert des Mammutverfahrens, für das am gestrigen ersten Verhandlungstag die Braunschweiger Stadthalle gemietet worden war, liegt in seiner grundsätzlichen Natur. Zum ersten Mal können sich Verbraucher auch in Deutschland in einem Verfahren zusammenschließen. Zum ersten Mal steht nicht der einzelne Autofahrer einem Großkonzern gegenüber, sondern tausende Kunden verklagen ihren Lieferanten – und sie müssen nicht fürchten, bei einem verlorenen Prozess als Einzelperson auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben. Zum ersten Mal ist die Verhandlungsmacht hunderttausender Kleinkunden im Gerichtssaal spürbar.


Darauf wird sich nicht nur Volkswagen einstellen müssen. Auch andere Firmen – Pharma-Konzerne zum Beispiel oder Lebensmittelhersteller – schauen besorgt auf das Verfahren. Sie hoffen inständig, dass Volkswagen durchhält. Sollte sich der Konzern in den kommenden Monaten doch mit den Klägern vergleichen, hätte das wahrscheinlich auch Folgen für mögliche weitere Sammelklagen: Der Ausgang des Braunschweiger Verfahrens wird den Ton für mögliche weitere Verfahren setzen.

Für die Privatkunden des Volkswagen-Konzerns ist das keine beruhigende Botschaft. Sie könnten sich doppelt geprellt fühlen, wenn ein Urteil in einigen Jahren rechtskräftig wird. Denn ihnen geht es ja nicht darum, Teil eines juristischen Versuchsaufbaus zu werden. Sie wollen ein gerechtes Urteil.

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