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Bundestag beschließt: Pflegeversicherung wird teurer


Bundestag beschließt
Pflegeversicherung wird teurer

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Pflegeversicherung: Ab Januar 2019 erhöht sich der Beitrag für Arbeitnehmer.Vergrößern des Bildes
Pflegeversicherung: Ab Januar 2019 erhöht sich der Beitrag für Arbeitnehmer. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)

Verbraucher müssen künftig mehr für die Pflegeversicherung bezahlen. Das zusätzliche Geld soll besserer Pflege zugute kommen.

Die Pflegeversicherung wird teurer: Zum 1. Januar steigt der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte. Das hat der Bundestag beschlossen.

Ab dem kommenden Jahr werden damit 3,05 Prozent des Bruttolohns als Pflegebeitrag fällig. Kinderlose ab 23 Jahren müssen 3,3 Prozent zahlen. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro erwartet.

"Gute Pflege muss uns etwas wert sein", erklärte Gesundheitsstaatssekretär Thomas Gebhart (CDU) und sprach von einem "absolut notwendigen Schritt".

Arbeitslosenbeitrag sinkt

Der Arbeitslosenbeitrag dagegen wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag ebenfalls am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancen-Gesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich.

Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2000 Euro 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden. Der Beitragssatz von 2,5 Prozent soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 Prozent gehalten werden.

Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildungsstand, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben.

Arbeitslose sollen durch das Gesetz zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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