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Private Krankenversicherung: Kosten & Nachteile | Lohnt sie sich?


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Im Alter oft teurer
Private Krankenversicherung: Die bessere Wahl?


Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 5 Min.
Blutdruck messen (Symbolbild): Privatversicherte erhalten oftmals schneller einen Termin beim Arzt.Vergrößern des Bildes
Blutdruck messen (Symbolbild): Privatversicherte erhalten oftmals schneller einen Termin beim Arzt. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, kurzfristige Termine: Die private Krankenversicherung erscheint vielen Menschen besonders erstrebenswert. Doch nicht für alle Menschen lohnt ein Wechsel, wie dieser Überblick erklärt.

An der eigenen Gesundheit wollen die wenigsten Menschen sparen. Und doch kommen in Deutschland nur relativ wenige Patienten in den Genuss von Chefarztbehandlungen oder kurzfristigen Arztterminen bei Spezialisten. Meist handelt es sich dabei um jene elf Prozent der Bevölkerung, die Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind.

Mitglied in einer solchen Versicherung kann werden, wer mehr als 64.350 Euro im Jahr verdient (Stand: 2021). Doch selbst dann lohnt ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nicht immer. t-online erklärt, für wen es sinnvoll ist, sich privat versichern zu lassen und wann ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich ist.

Welche Vor- und Nachteile hat die private Krankenversicherung?

Der Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung: Partner ohne oder mit wenig Einkommen können ohne Zusatzkosten familienversichert werden. Das gilt auch für Kinder. Eine Familie mit fünf Kindern könnte so über einen einzigen Beitragszahler versichert sein. In der privaten Krankenversicherung wären dagegen fünf separate Verträge notwendig.

Ein weiterer Nachteil: In der Regel müssen Privatpatienten die Arztrechnung erst begleichen und bekommen das Geld später ganz oder teilweise von der Versicherung erstattet. Gesetzlich Versicherte legen lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor.

Auf der anderen Seite bekommen Privatpatienten meist schneller einen Termin, manche Ärzte akzeptieren sogar ausschließlich Privatpatienten.

Wenn Sie die Wahl haben, sich gesetzlich oder privat zu versichern, sollten Sie gut überlegen, ob Sie sich den Privatschutz auch langfristig leisten können. Viele Tarife in der privaten Krankenversicherung werden mit dem Alter teurer – die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren sich dagegen am aktuellen Einkommen.

Wer muss in die private Krankenversicherung?

Grundsätzlich müssen sich alle privat versichern lassen, die nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Hintergrund ist: In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Keine Versicherung zu haben ist keine Option – denn selbst wenn Sie vermeintlich Geld sparen, in dem Sie nicht versichert sind, so müssen Sie versicherungsfreie Jahre nachzahlen.

Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen, wenn Sie aktuell keinen Versicherungsschutz genießen, aber zuvor privat versichert waren. Auch Selbständige oder Beamte ohne Krankenversicherung müssen sich privat absichern.

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich privat versichern, wenn er oder sie vor dem Auslandsaufenthalt schon in der privaten Krankenversicherung war.

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

Beamte, Selbständige, Studenten und Gutverdiener – das sind die Personengruppen, die in die private Krankenversicherung wechseln können.

Der Vorteil bei Beamten: Der Dienstherr leistet bei privaten Krankenversicherungen eine sogenannte Beihilfe von 50 Prozent, übernimmt also die Hälfte der Kosten. Da diese Beihilfe nur für private Krankenversicherungen gilt, sind Privatversicherungen für Beamte in der Regel die günstigere Wahl. Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen dann eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.

Bei gesetzlichen Versicherungen ist das nicht der Fall. Ausnahme: In manchen Bundesländern zahlt die Beihilfe für Leistungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen – etwa für Brillen und besondere Krankenhausleistungen.

Für Angestellte gilt eine Mindestverdienstgrenze

Auch gutverdienende Angestellte können sich privat krankenversichern. Damit das klappt, müssen sie allerdings mehr als 64.350 verdienen (Stand 2021). Im Jahr 2022 liegt diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze ebenfalls bei 64.350 Euro. Privatversicherte, die unter diese Verdienstgrenze fallen, müssen sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Versicherung verbleiben zu dürfen.

Wenn Sie hauptberuflich selbständig sind, haben Sie ebenfalls die Wahl: gesetzlich oder privat (siehe unten). Anders als bei Angestellten ist die Wahlfreiheit für Sie nicht an die Höhe des Verdienstes gebunden. Bei Künstlern, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, sieht es ein bisschen anders aus. Unter Umständen unterliegen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wann kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln?

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist immer an Bedingungen geknüpft. Damit soll verhindert werden, dass Privatversicherte erst aus dem Solidarsystem aussteigen, um dann reumütig zurückzukehren, sobald ihnen die private Absicherung zu teuer wird.

Das bedeutet indes nicht, dass eine Rückkehr grundsätzlich unmöglich ist. Oft ist eine Rückkehr denkbar, wenn sich die Lebensumstände so ändern, dass normalerweise eine Krankenversicherungspflicht eintreten würden.

In diesen Fällen können Sie in die GKV wechseln

Das gilt beispielsweise für Selbständige, die sich anstellen lassen. Im Angestelltenverhältnis werden sie wieder versicherungspflichtig. Dasselbe gilt im Falle von Arbeitslosigkeit. Wenn sich etwa ein Angestellter von der Krankenversicherungspflicht befreien ließe, um sich privat absichern zu können, dann kann er als Bezieher von Arbeitslosengeld I wieder in die gesetzliche Krankenkasse.

Wer nicht unbedingt gleich arbeitslos werden will, um sich gesetzlich versichern zu können, kann auch auf Gehalt verzichten. Wenn Sie als Angestellter plötzlich weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, können Sie ebenfalls wechseln. Wer nicht einfach so auf Geld verzichten will, könnte zu diesem Zweck beispielsweise die Arbeitszeit reduzieren.

Aufgepasst: Ab dem 55. Lebensjahr ist es fast unmöglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Eine Chance besteht nur, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren. Andernfalls ist ein Wechsel ausgeschlossen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbständige oder Existenzgründer müssen sich eigentlich privat versichern. Anders sieht es aus, wenn Sie vor der Selbständigkeit schon einmal gesetzlich versichert waren. In diesem Fall können Sie zwischen beiden Versicherungsarten wählen.

Ob die private oder gesetzliche Absicherung die bessere Wahl ist, hängt von Ihrer Lebensplanung und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Gerade bei jungen Gründern ist die private Krankenversicherung oft günstiger als die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings steigen die Kosten bei privaten Krankenversicherungen mit der Zeit – und in einer Familie muss jedes Kind einzeln versichert werden (siehe oben).

Gerade wenn Sie Kinder haben oder irgendwann welche haben möchten, ist die gesetzliche Krankenversicherung oft günstiger. Problematisch wird es, wenn Sie Vorerkrankungen haben. Sie werden dann zwar auch privat versichert, müssen aber gegebenenfalls einen Risikoaufschlag bezahlen.

Auch sollten Sie bedenken, dass sich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung an Ihrem Einkommen orientieren. In mageren Zeiten zahlen Sie dann entsprechen weniger, während die Kosten für die Privatversicherung gleichbleiben – außer Sie wechseln dann in einen günstigeren Basis-Tarif.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Studenten?

Studenten können sich zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen wollen.

Finanziell gesehen ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten meist die bessere Wahl. Wer bereits bei den Eltern familienversichert war, muss das zu Beginn des Studiums lediglich nachweisen und kann in der Familienversicherung verbleiben. Wichtig: Mehr als 538,33 Euro (Stand: 2020) im Monat dürfen Studenten dann aber nicht verdienen. Sonst müssen sie sich in der so genannten studentischen Krankenversicherung selbst versichern.

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Studierende, die schon vor Beginn des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, müssen während des Studiums in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Sie sind dann nicht familienversichert, sondern treten selbst in die studentische Krankenversicherung ein – diese ist bei der eigenen Krankenkasse angesiedelt.

Bislang privat Versicherte haben die Wahl. Sie können entweder in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben, oder in die studentische Krankenversicherung wechseln. Es empfiehlt sich, beide Varianten durchzurechnen. Wer spezielle Anforderungen an die Versicherung hat, ist mit einer privaten Absicherung möglicherweise besser bedient.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesgesundheitsministerium
  • beihilferatgeber.de
  • Finanztip
  • pkv.de
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