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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Leitfaden für unzufriedene Kunden So wechseln Sie jetzt Ihre Krankenkasse
Sie sind mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse unzufrieden? Dann ist es Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Ein Leitfaden für Ihren Kassenwechsel.
Inhaltsverzeichnis
- Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
- Wie oft darf ich die Krankenkasse wechseln?
- Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
- Was muss ich beim Wechsel der Krankenkasse beachten?
- Welche Krankenkasse ist die beste?
- Wie kann man die Leistungen der Krankenkassen vergleichen?
- Ist es sinnvoll, die Krankenkasse zu wechseln?
Sie haben die Qual der Wahl: In Deutschland gibt es aktuell rund 100 gesetzliche Krankenkassen, die sich durchaus voneinander unterscheiden – sowohl bei den Kosten als auch den Leistungen und den sogenannten Wahltarifen. Doch wann und wie kann ich überhaupt meine Krankenkasse wechseln? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zum Krankenkassen-Wechsel.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Sie mindestens zwölf Monate lang bei einer Krankenkasse versichert waren. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt dann zwei volle Monate zum Monatsende. Die Frist läuft, sobald Ihre neue Krankenkasse Ihre alte über den Wechsel informiert hat (mehr dazu unten). Geschieht das beispielsweise am 15. Dezember, sind Sie ab dem 1. März bei der neuen Krankenkasse versichert.
Achtung: Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, kann die Bindungsfrist länger als zwölf Monate sein. Ein Wahltarif kann zum Beispiel das sogenannte Hausarztmodell sein, bei dem Sie sich mit gesundheitlichen Problemen immer erst an Ihren Hausarzt wenden müssen, statt direkt zu einem Facharzt zu gehen. Krankenkassen belohnen das mit Prämien oder dem Wegfall von Zuzahlungen. Wahltarife haben in der Regel eigene Mindestlaufzeiten.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Es gibt aber noch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie immer dann, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Eine zwölfmonatige Mindestmitgliedschaft ist dafür nicht nötig. Auch die meisten Wahltarife lassen sich bei einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen. Einzige Ausnahme: der Krankengeld-Wahltarif.
Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate. So lange müssen Sie also noch den höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Krankenkassenwahlrecht ausüben
Unter Umständen können Sie auch ganz ohne Kündigung die Krankenkasse wechseln – und zwar von einem Tag auf den anderen. Das nennt sich dann Kassenwahlrecht. Es steht Ihnen immer dann zu, wenn sich an Ihrem Versicherungsverhältnis etwas ändert.
Das ist zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel der Fall oder wenn Ihr Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze über- oder unterschreitet, Sie also von einem Pflichtmitglied zu einem freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden oder eben umgekehrt. Auch wer bisher angestellt war und sich selbstständig macht, hat ein Krankenkassenwahlrecht.
Gleiches gilt, wenn Sie bisher familienversichert waren und sich jetzt selbst versichern müssen, etwa weil Sie einen eigenen Job aufnehmen. Aber auch wenn Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen, können Sie die Krankenkasse mit sofortiger Wirkung wechseln.
Ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit, von Ihrem Kassenwahlrecht Gebrauch zu machen. Tun Sie das nicht, bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.
Wie oft darf ich die Krankenkasse wechseln?
Sie können die gesetzliche Krankenkasse so oft wechseln, wie einer der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft. In der Regel ist ein Wechsel also alle zwölf Monate möglich. Aber auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags oder wenn sich Ihr Versicherungsverhältnis ändert, können Sie die Krankenkasse wechseln. Ein generelles Limit gibt es nicht.
Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
Für Versicherte ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse inzwischen sehr leicht. Seit 2021 können Sie sich nämlich ein Kündigungsschreiben an Ihre alte Kasse sparen. Stattdessen melden Sie sich lediglich bei Ihrer neuen Kasse an, alles Weitere regeln die Versicherer untereinander.
Den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse können Sie in der Regel direkt online auf der Website ausfüllen. Haben Sie den Onlineantrag abgeschickt, prüft die alte Krankenversicherung, ob Sie alle Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen und bestätigt die Kündigung innerhalb von 14 Tagen elektronisch bei Ihrer neuen Krankenkasse. Diese teilt Ihnen dann mit, dass der Wechsel abgeschlossen ist.
Gut zu wissen: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse mehr vorlegen. Diese erhält er automatisch und digital von der Kasse selbst.
Was muss ich beim Wechsel der Krankenkasse beachten?
Ein Krankenkassenwechsel sollte gut überlegt sein. Schließlich möchte niemand zu einer Versicherung wechseln, die schlechter ist als die bisherige Kasse. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind und wählen Sie die Kasse, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Welche Krankenkasse ist die beste?
Das hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Eine Familie hat andere Ansprüche als ein Leistungssportler. Ein junger, gesunder Mann braucht weniger Leistungen als ein Mensch mit einer chronischen Erkrankung. Es gibt deshalb nicht die eine beste Krankenkasse für alle, sondern eher die für Sie am besten geeignete Krankenversicherung.
Wenn Sie praktisch nie zum Arzt gehen, keine Zusatzleistungen wie Entspannungskurse oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen wollen, dann ist vielleicht eine Krankenkasse mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag die Richtige für Sie.
Wie kann man die Leistungen der Krankenkassen vergleichen?
Die Stiftung Warentest hat einen Krankenkassenrechner und Vergleich erstellt, anhand dessen Sie berechnen können, wie viel Geld Sie mit einem möglichen Wechsel sparen – und mit dem Sie sich über die Zusatzleistungen der potenziellen neuen Krankenkasse informieren können.
Suchen Sie am besten die passenden Kassen mit den für Sie wichtigsten Zusatzleistungen. Danach vergleichen Sie, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wenn Sie ein bis drei Favoriten ausgewählt haben, suchen Sie nach Erfahrungsberichten zu den gewählten Kassen. Wird eine besonders häufig erwähnt, haben Sie die für Sie beste Krankenkasse gefunden.
Ist es sinnvoll, die Krankenkasse zu wechseln?
Wenn Sie eine Krankenkasse gefunden haben, die günstiger ist und vielleicht auch noch bessere Leistungen als Ihre derzeitige Kasse bietet, lohnt sich ein Wechsel in jedem Fall. Zudem empfiehlt sich ein Wechsel auch dann, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer eigenen Krankenkasse nicht zufrieden sind.
- GKV Spitzenverband
- finanztip.de: "Die Krankenkasse wechseln – so geht's schnell und einfach"