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Krankenversicherung in der Elternzeit: Das sollten Sie wissen


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Gut zu wissen
So sind Sie während der Elternzeit krankenversichert


30.10.2020Lesedauer: 4 Min.
Vater mit Tochter (Symbolbild): Die Elternzeit sollte gut vorbereitet sein – auch was die Krankenversicherung angeht.Vergrößern des Bildes
Vater mit Tochter (Symbolbild): Die Elternzeit sollte gut vorbereitet sein – auch was die Krankenversicherung angeht. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Die Elternzeit will gut vorbereitet sein. Arbeitgeber oder Auftraggeber müssen rechtzeitig informiert, das Elterngeld beantragt und die finanzielle Planung abgeschlossen sein. Ein wichtiger Faktor: die Krankenversicherung.

Vor der Geburt eines Kindes haben Eltern alle Hände voll zu tun. Meist haben werdende Mütter und Väter anderes im Sinn, als ihre Finanzen durchzurechnen. Deshalb ist es wichtig, die Höhe des Elterngeldes und die laufenden Kosten während der Elternzeit schon vorher zu kennen, damit es später finanziell keine böse Überraschung gibt.

Ein wichtiger Faktor sind die Kosten für die Krankenversicherung der Eltern – auch während der Elternzeit. Denn nicht immer ist eine beitragsfreie Versicherung möglich. Worauf Sie dabei achten sollten, erläutert Ihnen t-online.

Wer ist während der Elternzeit beitragsfrei versichert?

Anders als vielfach angenommen, werden gesetzlich Versicherte während der Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei gestellt. Die Beitragsfreiheit gilt für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer freiwillig versichert ist, muss in der Regel während der Elternzeit Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Ausnahmen gelten bei einer Familienversicherung (siehe unten). Privatversicherte müssen ebenfalls weiter Beiträge zahlen.

Freiwillig versichert sind Sie, wenn Sie jährlich mehr als 62.500 Euro brutto (Stand: 2020) verdienen und in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben sind. Auch Selbstständige und Freiberufler, die sich für die gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, sind freiwillig Versicherte. Pflichtversichert sind Sie dagegen, wenn Sie weniger als 62.550 Euro brutto pro Jahr verdienen.

Außerdem sind folgende Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen pflichtversichert:

Familienversicherung bleibt auch während Elternzeit bestehen

Wenn Sie vor Beginn der Elternzeit familienversichert waren, bleibt die Familienversicherung auch während der Elternzeit beitragsfrei bestehen.

Falls Sie in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert waren, müssen Sie diese auch während der Elternzeit weiterbezahlen. Aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich in jedem Fall, den Versicherungsstatus frühzeitig mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu klären.

Wichtig zu wissen: Die Beitragsfreiheit gilt ausschließlich für den Bezug des Elterngeldes. Wenn Sie daneben weitere Einnahmen erzielen, müssen Sie dafür gegebenenfalls auch Krankenkassenbeiträge bezahlen. Handelt es sich um eine Teilzeitstelle, zahlen Sie die Hälfte des Beitrags und der Arbeitgeber mit seinem Arbeitgeberanteil die zweite Hälfte.

Muss ich während der Elternzeit Beiträge bezahlen?

Ob Sie Beiträge zahlen müssen oder nicht, hängt von Ihrem Versichertenstatus ab. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei versichert bleiben (siehe oben).

Als freiwillig Versicherter oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihre Beiträge hingegen weiterzahlen. Auch wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, muss seinen Versichertenanteil übernehmen.

Wie hoch ist mein Beitrag als freiwillig Versicherter während der Elternzeit?

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual berechnet. Der Allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Anspruch auf Krankengeld liegt aktuell bei 14,6 Prozent Ihres Bruttogehaltes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, so sinkt der Beitrag auf 14 Prozent. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der zwischen null und drei Prozent liegen kann.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, von welcher Berechnungsgrundlage aus die Krankenkassen den Beitrag berechnen. Das Elterngeld wird beispielsweise nicht mit einkalkuliert. Dafür aber alle anderen Einnahmen –auch Kapitaleinnahmen.

Als Mindesteinkommen für die Berechnung des monatlichen Beitrages ziehen die Krankenkassen den Betrag von 1.061,67 Euro heran – der Höchstbetrag liegt bei einem Monatseinkommen von 4.687,50 Euro. Die gesetzliche Kasse kostet pro Monat also mindestens 148,54 Euro.

Ist die private Krankenversicherung (PKV) beitragsfrei während der Elternzeit?

Nein. Die private Krankenversicherung bietet keine beitragsfreie Versicherungszeit während der Elternzeit an. Das heißt: Sie müssen Ihre bisherige Beiträge fortzahlen – und zusätzlich auch die Arbeitgeberbeiträge tragen.

Denn bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern entfällt in der Elternzeit der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Dadurch können sich die Versicherungskosten während der Elternzeit verdoppeln. Es könnte deshalb sinnvoll sein, den Tarif vor Beginn der Elternzeit zu überprüfen und gegebenenfalls einen günstigeren zu wählen. Dann müssen Sie in der Regel aber auch Abstriche bei den Leistungen machen.

Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber des Partners einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bezahlt, falls der Maximalbetrag noch nicht erreicht ist. Denn Familienmitglieder haben ebenfalls Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss.

Privat Versicherte bekommen in der Regel höheres Elterngeld

Als Ausgleich für die höheren Versicherungskosten bekommen privat Versicherte in der Regel ein etwas höheres Elterngeld. Grund dafür ist, dass der Staat bei gesetzlich Pflichtversicherten bei der Berechnung des Elterngeldes eine Pauschale abzieht für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Pauschale liegt bei neun Prozent des Einkommens.

Für Privatversicherte gilt das nicht. Bei ihnen setzen die Sozialbehörden damit ein etwas höheres Nettoeinkommen an, entsprechend steigt auch ihr Anspruch auf Elterngeld.

Wie komme ich zur Elternzeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn Sie planen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, gibt es für Privatversicherte die Möglichkeit, in den Schoß der gesetzlichen Krankenkassen zurückzukehren. Dafür dürfen Sie während der Elternzeit aber im Schnitt nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Falls Sie mit Ihrer Neben- oder Teilzeittätigkeit mehr als 450 Euro im Monat verdienen und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bleiben, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich aber auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Jedes Jahr gilt für sie ein anderer Wert. 2020 liegt die Allgemeine Versicherungspflichtgrenze bei 62.550 Euro, 2021 steigt sie voraussichtlich auf 64.350 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • gesetzlichekrankenkassen.de
  • tk.de
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