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Lebensversicherer senken Garantiezins wohl nicht


"Zu spät"
Lebensversicherer senken Garantiezins offenbar nicht

Von reuters, mak

20.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Allianz-Logo (Symbolbild): Der Garantiezins wird wohl erst einmal nicht gesenkt.Vergrößern des Bildes
Allianz-Logo (Symbolbild): Der Garantiezins wird wohl erst einmal nicht gesenkt. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Lebensversicherungen galten lange als ertragreiche Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen. Doch der Garantiezins ist seit Jahren rückläufig. Er wird wohl erst einmal nicht weiter gesenkt – aus einem banalen Grund.

Die deutschen Lebensversicherer müssen den Garantiezins auf ihre Policen Insidern zufolge zum Jahreswechsel vorerst nicht senken. Die geplante Senkung des sogenannten Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent zum 1. Januar 2021 sei den Turbulenzen in der Corona-Krise zum Opfer gefallen, sagten mehrere mit den Überlegungen vertraute Personen.

Auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) geht davon aus, dass der Garantiezins nicht gesenkt werde. "Dafür ist es mittlerweile schlichtweg zu spät", sagte ein DAV-Sprecher im Gespräch mit t-online.de. Die Versicherer benötigten schließlich mindestens ein halbes Jahr, um die Änderungen umzusetzen.

Die DAV, die Vereinigung der Versicherungsmathematiker, hat bei dem Höchstrechnungszins ein Vorschlagsrecht. Ende vergangenen Jahres hatte sie vorgeschlagen, diesen Satz zum 1. Januar 2021 von 0,9 auf 0,5 Prozent zu senken.

Garantiezins
Der Garantiezins ist die maximale Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrags bieten dürfen. In der Regel entspricht er dem Höchstrechnungszins. Normalerweise wird der Garantiezins zum 1. Januar geändert, an den Termin gebunden ist das Finanzministerium aber nicht.

Endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor

Das Finanzministerium hatte laut Insidern gar erwogen, maximal noch 0,4 Prozent zuzulassen. Doch eine Senkung sei wegen der Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie und um die Pleite von Wirecard in den Hintergrund gerückt, heißt es in Aufsichtskreisen. Das Finanzministerium erklärte, zu einer möglichen Anpassung sei noch keine Entscheidung gefallen. Auch der DAV-Sprecher sagte: "Es liegt noch keine Entscheidung vor."

Die Finanzaufsicht BaFin will jedenfalls darauf dringen, dass die Versicherer keine Produkte mit einer garantierten Verzinsung von 0,9 Prozent auf den Sparanteil mehr entwickeln. Viele könnten sie sich wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt schlicht nicht mehr leisten.

Die Versicherer sind aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung entbunden, zu überlegen, welche Zinsgarantien sie sich noch leisten könnten, hieß es im Ministerium. Die BaFin teilt derweil mit, Unternehmen sollten im Zweifel nicht auf Vorgaben aus dem Ministerium warten, um die Garantien anzupassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
  • Gespräch mit DAV-Sprecher
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