Tipps von "Finanztest" Geld sparen: Wann Sie Ihre Privathaftpflicht anpassen sollten

Von der kaputten Vase bis zum Unfallopfer: Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Schäden entstehen. "Finanztest" rät: Der Vergleich kann sich lohnen.
Die privaten Haftpflichtversicherungen sind besser geworden. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten der Stiftung Warentest nach der Analyse von 303 Tarifen. So sind die Versicherungssummen oft höher als noch vor zwei Jahren. Die Deckung wurde auf weitere Schadensfälle ausgeweitet, wie es in der Zeitschrift "Finanztest" (10/2019) heißt.
Darauf müssen Sie bei Haftpflichtversicherungen achten
61 Tarife wurden mit "sehr gut", 36 mit "gut" bewertet. Bereits ab 65 Euro pro Jahr kann sich eine Familie der Untersuchung zufolge "sehr gut" versichern lassen. Für die Experten wichtig: Die Versicherungssumme muss pauschal mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Außerdem sollten Schäden an der gemieteten Wohnung bis 500.000 Euro gedeckt sein.
Die Versicherung sollte zudem unter anderem einspringen, wenn an fremden Computern Schäden durch versehentlich verbreitete Viren entstehen. Oder wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder durch Hunde und Pferde verursacht wird, auf die der Versicherte aufpasst.
Wann sich ein Wechsel der Versicherung lohnt
Der Rat der Versicherungsexperten: Wer seinen Vertrag vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen hat oder wessen Familie sich in der Zwischenzeit durch Heirat oder Geburt vergrößert hat, sollte die bisherigen Vereinbarungen prüfen. Für diese Kunden könne sich ein Wechsel auszahlen. Sogar für Singles kann es sich nach Erfahrung der Tester lohnen, die Familientarife näher anzuschauen: Bei günstigen Anbietern seien diese teilweise für weniger Geld zu haben als Spezialangebote anderer Versicherer.
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Bei der Kündigung müssen Verbraucher allerdings ihre Versicherungsperiode beachten: Kündigen sie ihren alten Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode, verlängert er sich um zwölf Monate, heißt es von "Finanztest". Tritt ein Schaden ein, können dagegen beide Seiten außerordentlich kündigen.
- Nachrichtenagentur dpa