Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mit Checkliste Was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt
Wenn Versicherungen im Schadensfall die Zahlungen verweigern, können Sie sich wehren. Welche Möglichkeiten Sie haben, um noch zu Ihrem Recht zu kommen.
Ein Sturm zerstört das Dach, ein Autofahrer übersieht einen Radfahrer, Sie brechen sich ein Stück vom Zahn ab – gegen all diese Schäden können Sie Versicherungen abschließen. Doch nicht immer zahlen sie im Fall der Fälle auch.
Wir zeigen Ihnen, aus welchen Gründen sich die Versicherer weigern, wie lange sie sich Zeit mit Zahlungen lassen dürfen und was Sie tun können, wenn Ihr Anbieter partout nicht zahlen möchte.
Warum zahlen Versicherungen nicht?
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Ihre Versicherung einen Antrag auf Zahlung ablehnen kann. Dazu gehören:
- Der Schaden ist nicht von Ihrer Versicherung gedeckt (Unterversicherung).
- Sie haben beim Abschluss Vorschäden nicht angegeben (Obliegenheitsverletzung).
- Sie haben beim Abschluss Vorerkrankungen nicht angegeben (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).
- Es gibt nicht ausreichend Belege für Ihren Schaden.
- Sie haben den Schaden nicht rechtzeitig an den Versicherer gemeldet.
- Der Schaden entstand, bevor Sie den Vertrag geschlossen haben.
- Sie haben grob fahrlässig gehandelt oder den Schaden vorsätzlich verursacht.
- Sie sind mit Ihren Versicherungsbeiträgen in Verzug.
Es kommt außerdem vor, dass Versicherungen die Zahlung zwar nicht ablehnen, sich aber sehr lange Zeit damit lassen, sie zu leisten. Diese Verzögerungstaktik nennt man auch schleppende Regulierung (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Zudem können Anbieter ihre Zahlungen kürzen, Sie erhalten im Schadensfall also weniger als erwartet. Sind die Gründe dafür nicht nachvollziehbar, sollten Sie dagegen vorgehen (Leitfaden siehe unten).
Schäden schnell melden
Wichtig ist auch, dass Versicherte im Schadensfall richtig reagieren. So müssen Sie sich bei manchen Versicherungen innerhalb weniger Tage melden. Geht es um Schäden am Haus, sollten Sie zudem erst im Anschluss Handwerker beauftragen, da sich die Versicherer die Schäden meist vorher anschauen wollen. Gegen einen Kostenvoranschlag spricht aber nichts.
- Grund- und Elementarschutz: So versichern Sie Ihr Haus gegen Feuer, Sturm und Flut
- Wohngebäudeversicherung: Ist sie Pflicht oder freiwillig?
Außerdem müssen Verbraucher dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Regnet es also beispielsweise durchs Dach, sollten Sie einen Eimer unter das Leck stellen, damit kein Wasser in die darunter liegende Wohnung sickert. Versicherte dürfen auch unaufschiebbare Notarbeiten machen oder beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt meist später die Versicherung.
Bis wann muss die Versicherung zahlen?
Wie lange sich Versicherungen im Schnitt Zeit lassen dürfen, hängt von der Art der Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Gerade wenn es um höhere Beträge geht, etwa bei der Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung, warten viele Verbraucher aber mitunter mehrere Wochen oder gar Monate auf die Auszahlung.
Das liegt daran, dass die Versicherer es bei größeren Summen noch genauer wissen wollen und den Sachverhalt besonders gründlich prüfen. Das ist zwar ihr gutes Recht, es gibt aber Grenzen.
Versicherungen müssen Verzugsschaden zahlen
Können die Versicherungsgesellschaften nicht nachweisen, dass die Zeit für den Faktencheck wirklich nötig war, gilt die Zahlung als hinausgezögert. Fachleute sprechen auch von schleppender Regulierung. Ist das der Fall, sind die Versicherer dazu verpflichtet, den Verzugsschaden zu zahlen.
- Monatliche Rente: Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Vergleichen lohnt: Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung?
Haben Sie sich einen Anwalt genommen, müssen die Versicherer unter Umständen auch dessen Honorar übernehmen. Darauf sollten Sie aber nicht vertrauen und sich nur dann rechtlichen Beistand holen, wenn Sie grundsätzlich dazu in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Sie müssen es weder tolerieren, dass Ihre Versicherung die Bearbeitungszeit verschleppt, noch dass sie die Leistung kürzt oder komplett ablehnt, wenn die Gründe dafür nicht nachvollziehbar sind. Je nachdem, in welcher Phase Sie eingreifen wollen, steigen Sie anders ein. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie.
- An baldige Erledigung erinnern: Hat die Versicherung Ihnen noch kein endgültiges Schreiben geschickt, in dem sie die Schadensregulierung ablehnt, sollten Sie sie daran erinnern, Ihren Fall bald zu bearbeiten. Sie können in Ihrem Schreiben bereits klarmachen, dass Sie andernfalls in finanzielle Probleme geraten, sollte die Versicherung nicht rasch zahlen. Setzen Sie am besten eine Frist.
- Beschwerde einreichen oder Widerspruch einlegen: Erhalten Sie danach immer noch keine Antwort, wenden Sie sich schriftlich an das Beschwerdemanagement oder den Vorstand der Versicherung. Von dort sollte die Beschwerde dann weiter an die zuständigen Abteilungsleiter gelangen. Eine bestimmte Form müssen Sie für die Beschwerde nicht einhalten. Lehnt die Versicherung Ihren Antrag nach der Erinnerung ab oder gewährt nur gekürzte Leistungen, sollten Sie die Begründung genau prüfen. Ist sie nicht stichhaltig, widersprechen Sie der Ablehnung per Einschreiben, indem Sie auf die Ablehnungsgründe eingehen und entsprechende Dokumente anfügen.
- HIS-Einträge prüfen: Versicherer nutzen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft, um Angaben in Versicherungsanträgen zu prüfen und so Betrug vorzubeugen. Es kann jedoch vorkommen, dass darin falsche oder ungerechtfertigte Einträge aufgeführt sind. Prüfen Sie das, indem Sie die Selbstauskunft nutzen.
- Beim Ombudsmann beschweren: Der Ombudsmann ist die außergerichtliche Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaften, bei der Sie ebenfalls Beschwerde einreichen können. Allerdings ist sie oft stark ausgelastet, sodass es mehrere Monate dauern kann, bis Ihr Anliegen bearbeitet wird.
- Bei der Bafin beschweren: Auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) können Sie Ihre Beschwerde richten. Sie prüft dann, ob Ihre Versicherung sich korrekt verhalten hat und fordert den Vorstand zu einer Stellungnahme auf. Ihr Fall wird dann erneut geprüft.
- Finanzielle Hilfen prüfen: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie im Versicherungsschein nachsehen, inwiefern Sie sie nutzen können. Alternativ könnte auch Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
- Verzugszinsen fordern: Wenn Versicherungen die Zahlung hinauszögern, erzielen sie damit auf Kosten der Kunden Zinsgewinne. Dagegen können Sie vorgehen, indem Sie Ihren Anspruch auf Verzugszinsen geltend machen.
- Rechtsanwalt beauftragen: Wenn gar nichts hilft, können Sie als letztes Mittel Klage einreichen. Idealerweise nehmen Sie sich dafür einen Anwalt. Ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro ist das sogar vorgeschrieben.
Gut zu wissen: Ein Vergleich kann einen langwierigen Rechtsstreit verhindern und den Versicherten Zeit und Nerven sparen. Eine Option, sich mit der Versicherung gütlich zu einigen, ist zum Beispiel die sogenannte fiktive Abrechnung bei einem Sachschaden. Sie erhalten dann zügig den veranschlagten Netto-Reparaturbetrag. Der Rest fließt, nachdem Sie die Rechnung vorgelegt haben. Alternativ können Sie den Schaden mit der ausbezahlten Summe auch selbst beheben. Netto statt brutto kann günstiger sein, als lange um die Gesamtsumme zu streiten.
Gibt es Sonderfälle?
Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Sonderfall, weil Sie selbst dann Leistungen von ihr erhalten müssen, wenn Sie mit Ihren Beiträgen im Rückstand sind. Reagiert die Krankenkasse zudem nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich auf Ihren Leistungsantrag, gilt dieser als bewilligt.
Verweigert sie eine Leistung, sollten Sie Widerspruch einlegen, sofern die Maßnahme medizinisch notwendig und wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Bleibt auch das erfolglos, können Sie noch Klage beim Sozialgericht einreichen. Für das Widerspruchs- und das Klageverfahren selbst fallen für Versicherte keine Kosten an. Nur das Anwaltshonorar müssen Sie selbst tragen – es sei denn, Sie gewinnen, dann übernimmt die Krankenkasse die Gebühren.
Pflegetagebuch führen und Hausarzt konsultieren
Ein weiterer Sonderfall ist die Pflegeversicherung. Wird Ihr Antrag auf Leistungen abgelehnt, sollten Sie als Erstes die Gründe bei der Krankenversicherung einsehen. Diese können Sie anschließend entkräften, indem Sie zum Beispiel ein detailliertes Pflegetagebuch erstellen, eine Stellungnahme von Ihrem Hausarzt verlangen oder die Leistungen Ihres Pflegedienstes auflisten, falls Sie bereits einen solchen nutzen.
Den Widerspruch sollten Sie innerhalb eines Monats einlegen, nachdem Sie die Ablehnung erhalten haben. Es sei denn, darin fehlt die Rechtsmittelbelehrung – dann können Sie sich mit Ihrem Widerspruch ein Jahr Zeit lassen. Wird auch Ihr Widerspruch abgelehnt, bleibt auch hier nur die Klage beim Sozialgericht.
- Eigene Recherche
- Finanztip: "Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?"
- gansel-rechtsanwaelte.de: "Versicherung zahlt nicht: So kommen Sie an Ihr Geld"
- advocado.de: "Versicherung zahlt nicht – was tun?"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa