Staatsgeld für die Kirchen Doch nicht in Ewigkeit, Amen
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Weil das Vertrauen schwindet und die Gesellschaft altert, verlieren die Kirchen laufend Mitglieder. Nun will die Ampel auch noch die Staatsleistungen ablösen. Was das für die Kirchenfinanzen bedeutet.
Fast jeder zweite Deutsche ist nicht in der Kirche, beteiligt sich aber trotzdem an ihrer Finanzierung. Grund dafür sind die sogenannten Staatsleistungen. Geld, das die Bundesländer der evangelischen und katholischen Kirche aus Steuermitteln zahlen – obwohl es seit mehr als 100 Jahren den Auftrag gibt, damit aufzuhören.
Die Ampelkoalition könnte nun die erste Bundesregierung sein, die diesen sogenannten Ablösebefehl erfüllt. Zumindest hat sie sich diese Aufgabe im Koalitionsvertrag selbst gesetzt.
Was hieße das für die Finanzen der Kirchen? Was sind Staatsleistungen überhaupt? Und wie steht es eigentlich angesichts immer neuer Missbrauchsenthüllungen um die Einnahmen aus der Kirchensteuer? Wir haben nachgeforscht – bei Kirchenvertretern, Politikern und Kritikern des bestehenden Systems.
200 Jahre alte Regelung gilt noch immer
Fangen wir an bei den Staatsleistungen: Rund 590 Millionen Euro überweisen die Bundesländer den beiden großen christlichen Kirchen jedes Jahr (Stand 2021). Das Geld ist eine Entschädigung für jene Gebiete, die ihnen vor mehr als 200 Jahren vom Staat weggenommen wurden, um diese unter anderem an Brandenburg-Preußen weiterzureichen. Mit diesen Ländereien sollten wiederum die Hohenzollern-Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich abgefunden werden – auf Kosten der Kirchen.
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Damit die mitspielten, hielten Kirchen- und Staatsvertreter 1803 im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss die Staatsleistungen als Ausgleich fest. Gleichzeitig einigten sie sich darauf, dass die Zahlungen absehbar ein Ende haben sollen – und zwar bereits 1919 in der Weimarer Verfassung. Doch mehr als 100 Jahre später fließt das Geld noch immer, obwohl der Ablöseauftrag ins Grundgesetz übernommen wurde.
Dort heißt es in Artikel 140: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
"Das Reich" stellt heute zwar gar nichts mehr auf, dafür plant aber die neue Bundesregierung den Staatsleistungen ein Ende zu setzen. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung heißt es dazu: "Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen."
Wie hoch soll die Ablösesumme sein?
Wie sich die Politik so einen "fairen Rahmen" vorstellt, zeigt ein Gesetzentwurf, den Linke sowie FDP und Grüne, damals noch als Oppositionsfraktionen, im vergangenen Jahr in den Bundestag eingebracht haben. Er sah vor, die regelmäßigen Staatsleistungen durch eine einmalige Ablösesumme in Höhe des 18,6-fachen der jährlichen Zahlungen zu ersetzen. Bei 590 Millionen Euro im Jahr wären das also knapp 11 Milliarden Euro. Der Entwurf fand im Parlament keine Mehrheit.
Jetzt, wo FDP und Grüne mitregieren, soll es einen neuen Anlauf geben. Die damals veranschlagte Summe hält die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, weiter für realistisch.
"Über die genaue Ausgestaltung müssen aber Länder und Landeskirchen sprechen, der Bund liefert nur den gesetzlichen Rahmen", sagte sie t-online. "Durch die Ablösung würden die Länder langfristig Geld sparen – ähnlich wie bei einem Haus, das Sie einmal abbezahlen, statt immer weiter Miete zu überweisen."
Auch die Opposition hält die Initiative grundsätzlich für richtig. So nannte Petra Pau, religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion, die Ablösung der Staatsleistungen "überfällig". Thomas Rachel, kirchenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass es wichtig sei, die Kirchen unter fairen Bedingungen zu entschädigen. "Inwiefern diese eingehalten werden, wird sich jedoch erst im konkreten Entwurf der Bundesregierung zeigen."
Grundsätzegesetz: Nach dem letzten Gesetzentwurf sollten die Bundesländer verpflichtet werden, innerhalb von fünf Jahren Ablösegesetze zu erlassen. Je nachdem, was die Länder mit den Kirchen aushandeln, kann der Ausgleich auch in Raten gezahlt werden oder in ganz anderer Form erfolgen – etwa in Grundstücken oder Aktien. Die Ablösung muss nach höchstens 20 Jahren abgeschlossen sein. Je schneller ein Bundesland ablöst, desto weniger zahlt es insgesamt. Denn die jährlichen Staatsleistungen sind laut altem Gesetzentwurf so lange weiterzuzahlen, wie die Ablösung noch läuft.
Katholiken wollen sich auf keine Summe festlegen
Und die Kirchen? Während ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz lediglich wissen lässt, dass man sich derzeit nicht auf konkrete Summen festlege, sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): "Die EKD sieht positiv, dass die Koalition die Staatsleistungen angehen will und dazu Gespräche mit Gebern und Empfängern der Staatsleistungen sucht." Zu einem fairen Rahmen gehöre die Einhaltung des sogenannten Äquivalenzprinzips.
Damit ist gemeint, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sein müssen. Weil die genauen Bedingungen für eine Ablöse von Staatsleistungen aber nirgendwo geregelt sind, behilft sich die Politik mit einem Blick ins Bewertungsgesetz (BewG), das die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen regelt – und kommt deshalb auf den 18,6-fachen Jahreswert. Denn mit ihm sollen laut BewG anhaltende Leistungen berechnet werden.
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Kritiker halten Ablösesumme für längst gezahlt
Ob das den Kirchen reicht, werden die Gespräche mit den Ländern zeigen. Die EKD machte bereits in der Vergangenheit klar, dass sie einen vollständigen Ersatz für die Staatsleistungen will. Einnahmen sollen ihr durch die Ablösung nicht wegbrechen. Das heißt: Die Ablösesumme muss so hoch sein, dass die Kirchen mit ihr jedes Jahr Erträge erwirtschaften können, die ähnlich hoch sind wie die Staatsleistungen, die jetzt fließen.
Es gibt aber auch Stimmen, die die Verluste aus der Säkularisierung längst für abgegolten halten. Zu ihnen zählt der Politologe Carsten Frerk. Er kritisiert seit Jahrzehnten, dass alle Bürger, egal ob Mitglied oder nicht, die Kirchen über Steuern mitfinanzieren.
"Ich teile die Auffassung, dass die Ablösung der Staatsleistungen bereits dadurch begonnen hat, dass der Ablösebefehl ins Grundgesetz übernommen wurde", sagte er t-online. "Damit wäre die Summe seit 1963 abgegolten und alle weiteren Zahlungen wären seitdem rechtswidrig." Die von der Politik vorgeschlagene Ersatzleistung in Höhe des 18,6-fachen Jahresbetrags hätte in seinen Augen "auch im katholischen Büro formuliert sein können".
Dass die Kirchen in der Angelegenheit überhaupt zu Wort kommen und die Landesparlamente nicht einseitig Gesetze erlassen dürfen, liegt ebenfalls an einer alten Regelung. So sichert das sogenannte Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan bis heute die Mitsprache der Kirchen.
Staatsleistungen nur kleiner Teil der Einnahmen
Setzt man die Staatsleistungen in Relation zu den anderen Einnahmen der Kirchen, scheint allerdings selbst ein kompletter Wegfall vergleichsweise verkraftbar. So machen sie für die evangelische Kirche nach eigenen Angaben lediglich rund zwei Prozent ihrer Einnahmen aus.
Auch bei den Katholiken spielt sich ihr Anteil im einstelligen Prozentbereich ab. Die Bistümer und Erzbistümer, die Staatsleistungen in ihren Jahresabschlüssen gesondert ausweisen, beziffern sie zwischen 1 Prozent (Dresden-Meißen) und 7 Prozent (Rottenburg-Stuttgart).
Kirchensteuer ist bedeutendste Einnahmequelle
Ungleich wichtiger sind dagegen die Einnahmen aus der Kirchensteuer. Mit ihnen decken beide Kirchen den größten Teil ihrer laufenden Kosten. Etwa drei Viertel der Erträge aus kirchlicher Arbeit sind Kirchensteuererträge, wobei es zum Teil deutliche regionale Unterschiede gibt.
So weist etwa das Bistum Aachen in seinem Finanzbericht 2020 aus, dass seine Einnahmen zu 94 Prozent aus Kirchensteuererträgen bestehen. Das Bistum Erfurt kommt hingegen nur auf einen Anteil von 32 Prozent.
Weniger Mitglieder, mehr Kirchensteuer
Paradox scheint auf den ersten Blick, dass sich die Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren trotz ständig steigender Kirchenaustritte erhöht haben. Einzig 2020, im ersten Jahr des Corona-Pandemie, gab es einen Einbruch – um 5,4 Prozent für die evangelische Kirche und 4,6 Prozent für die Katholiken.
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Das liegt daran, dass die Höhe der Kirchensteuer nicht nur von der Menge an zahlenden Mitgliedern abhängt, sondern auch davon, wie viel die Mitglieder verdienen. Vor der Pandemie lief es prächtig: Das Wirtschaftswachstum führte dazu, dass mehr Menschen Arbeit fanden und die Erwerbstätigen überdurchschnittlich hohe Löhne und Gehälter bezogen. Davon profitierten auch die Kirchen. Die Frage ist nur: Wie lange noch?
Kirchen werden sich nur noch halb so viel leisten können
Fabian Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Statistik und Datenanalyse der Evangelische Landeskirche in Württemberg, hat das als Mitautor der "Projektion 2060" für jede der 20 evangelischen Landeskirchen und 27 katholischen Diözesen in Deutschland berechnet. Demnach verlieren beide Kirchen in den kommenden knapp 40 Jahren die Hälfte ihrer Mitglieder und büßen bei der Kirchensteuer real die Hälfte an Kaufkraft ein.
"Wir werden vermutlich weiter steigende Kirchensteuereinnahmen haben, aber nicht in dem Maße, wie unsere Kosten für Personal und Gebäudeerhalt steigen", sagt Peters t-online. "Bis etwa 2025/2026 werden wir noch Rückenwind spüren, danach wird es deutlich schwieriger, weil die Babyboomer in Rente gehen."
Taugt das deutsche Kirchensteuermodell auf Dauer?
Braucht es also langfristig eine andere Art der Kirchenfinanzierung? 2019 hatte der Bischof von Eichstätt, Gregor Maria Hanke, eine Diskussion darüber angeregt, ob die derzeitige Form der Kirchenfinanzierung auf Dauer trage. "Ich möchte nicht einer sofortigen Abschaffung der Kirchensteuer das Wort reden", sagte er damals. "Dennoch müssen wir jetzt anfangen, über anderen Möglichkeiten der Finanzierung nachzudenken."
t-online hat beim Bistum Eichstätt nachgefragt, was aus der geforderten Debatte geworden ist. Zu einer Antwort sah man sich dort bisher aber nicht in der Lage.
Unterstützung vom Staat: Auch bei der Kirchensteuer hilft der Staat den Kirchen, indem er für sie die Steuern einzieht. Protestanten und Katholiken zahlen dafür zwischen 2 und 4 Prozent ihres Kirchensteueraufkommens. Kritiker wie Carsten Frerk weisen aber darauf hin, dass dieser Betrag die Kosten der Verwaltung nicht decke. Außerdem subventioniere der Staat die Kirchen indirekt, indem Mitglieder die Kirchensteuer absetzen können. Das gilt aber grundsätzlich für alle religiösen Aktivitäten. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent). Auch auf Kapitalerträge und Renten kann sie fällig werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz lobt die Kirchensteuer auf ihrer Webseite als nachhaltig berechenbares System – zumindest im Vergleich zu einem Spendenmodell, wie es zum Beispiel in Frankreich oder den Niederlanden praktiziert wird. "Die Anlehnung an das staatliche Steuersystem gewährt eine weitgehende Planungssicherheit", so die Bischofskonferenz.
Anders liest es sich allerdings in einigen Finanzberichten der Bistümer. So formuliert etwa das Erzbistum Paderborn zur Kirchensteuer: "Da die Entwicklung dieser Einnahmen nicht sicher zu prognostizieren ist, ergeben sich daraus für das Erzbistum erhebliche Risiken."
"Ein Finanzierungsproblem werden wir so oder so bekommen"
Eine Alternative sieht aber auch Peters nicht. "Die Kirchensteuer ist nach wie vor ein ergiebiges und faires System, weil sie auf der Leistungsfähigkeit der Mitglieder beruht", sagt er. "Ein Finanzierungsproblem werden wir so oder so bekommen, auch mit anderen Arten der Finanzierung. Die Frage ist, wie groß es ausfällt."
Das hänge auch davon ab, wie gut es den Kirchen gelingt, den Kontakt zu ihren Mitgliedern zu halten. "Wir wissen durchaus, dass die Kirchensteuer ein Imageproblem hat", sagt Peters. "Daher müssen wir noch besser erklären, wofür wir sie verwenden."
Weitere Einnahmen: Neben Kirchensteuer und Staatsleistungen erwirtschaften die Kirchen Einkünfte aus Vermögen wie Immobilienbesitz, empfangen Schulgeld, Friedhofsgebühren und Beherbergungsentgelte sowie Spenden und Kollekten. Außerdem erhalten sie wie andere Träger Bundeszuschüsse für Aufgaben im caritativen Bereich, zum Beispiel für Kindergärten und Schulen. Die Caritas erhielt 2020 rund 93 Millionen Euro an Bundesmitteln, die Diakonie 4,5 Millionen Euro.
"Wir werden weniger, älter und ärmer werden"
Womit wir schon beim nächsten Problem wären: Der überwiegende Anteil der kirchlichen Ausgaben besteht aus Personalkosten, die vertraglich festgelegt sind. Auf sinkende Einnahmen können die Kirchen daher nur sehr langsam reagieren. Gleiches gilt für weitere Fixkosten wie den Erhalt von Gebäuden. Genau dort sollten Protestanten und Katholiken nach Ansicht von Peters aber in Zukunft sparen.
"Wir werden weniger, älter und ärmer werden", sagt der Experte für Datenanalyse. "Wenn wir bis 2060 nur noch halb so viele Mitglieder haben und die Kirchensteuereinnahmen nur noch die Hälfte der heutigen Kaufkraft besitzen, werden wir keine andere Wahl haben, als unsere Infrastruktur zurückzufahren."
Konkret bedeute das: deutlich weniger Personal beschäftigen und viele Gebäude verkaufen. "Steine haben wir zu viele", sagt Peters. "Die Kirche ist im wahrsten Sinne des Wortes steinreich."
- Eigene Recherche
- Anfrage bei der Deutschen Bischofskonferenz
- Anfrage bei der EKD
- Anfrage beim Bistum Eichstätt
- Gespräch mit Fabian Peters
- Gespräch mit Carsten Frerk
- Anfrage beim Statistischen Bundesamt
- Anfrage bei den für Staatsleistungen zuständigen Ministerien der Bundesländer
- Anfrage beim Bundesfinanzministerium
- EKD: "Kirchliche Finanzen – Statistik zur Evangelischen Kirche in Deutschland"
- Jahresabschlüsse und Haushaltspläne der (Erz-)Bistümer
- Bayerischen Staatshaushalt 2021, Einzelplan 05 – Kapitel 05 50, 05 51 und 05 53
- Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestags: "Die Finanzen der Kirchen in Deutschland und die besondere Rolle der sogenannten Staatsleistungen"
- Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen vom 15. Mai 2020
- Institut für Weltanschauungsrecht: "Schriftliche Stellungnahme zu der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 12. April 2021 zum Thema Ablösung von Staatsleistungen"
- fragdenstaat.de: "Kirchenfinanzierung unabhängig von der Kirchensteuer in Deutschland"
- kirchenfinanzen.de
- Bundeshaushalt 2021
- Geschäftsbericht des Deutschen Caritasverbandes e.V. für das Jahr 2020
- Anfrage bei der Caritas
- Jahresbericht der Diakonie 2020/2021
- Deutschlandfunk: "Entwicklung der Kirchensteuern / Die Kassen bleiben gut gefüllt"
- Deutschlandfunk: "Staatsleistungen an die Kirchen / Bis in alle Ewigkeit"
- Deutschlandfunk Kultur: "Staatsleistungen an die Kirchen: Schwierige Ablösung"
- taz: "Vater Staat und Mutter Kirche"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa