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Homeoffice-Pauschale: Koalition einigt sich auf letzte Details


Kosten absetzen
Koalition einig: Details der Homeoffice-Pauschale stehen

Von dpa
03.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Arbeit am Laptop (Symbolbild): Eine Homeoffice-Pauschale soll kommen.Vergrößern des Bildes
Arbeit am Laptop (Symbolbild): Eine Homeoffice-Pauschale soll kommen. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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Wegen der Corona-Krise arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Nun hat sich die Große Koalition auf letzte Details einer entsprechenden Pauschale für die Steuererklärung geeinigt.

Union und SPD haben sich abschließend auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag am Donnerstag mit.

Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zu Hause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers, hieß es. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. Die Pauschale solle demnach 600 Euro pro Jahr betragen. Die SPD-Seite hatte vor wenigen Tagen noch von 500 Euro gesprochen.

Homeoffice-Pauschale: Diese Details stehen fest

Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen (sogenannte Werbungskosten).

Damit sinkt die Steuerlast. Wer besonders hohe Werbungskosten im Jahr hat, so dass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies geltend machen.

Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus." SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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