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Finanztest: Viele neue Steuerprogramme berechnen "katastrophal"


"Finanztest"
Steuersoftware: Neue Programme berechnen oft "katastrophal"

Von dpa, sm

Aktualisiert am 02.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Das ändert sich bei der Steuererklärung
Steuerjahr 2018: Diese neuen Fristen und Strafen sollten Sie für die nächste Steuererklärung kennen. (Quelle: Glomex)

Viele neue Steuerprogramme, die die Erstellung der Steuererklärung erleichtern sollen, schneiden laut der Zeitschrift "Finanztest" katastrophal ab. Das betrifft auch die Berechnungen.

Sie sollen die Arbeit erleichtern und sprechen vor allem junge Menschen an, die bisher keine Erklärung abgegeben haben: Software für die Steuererklärung. Doch das Urteil von "Finanztest" (Ausgabe 5/19) fällt ernüchternd aus. Fünf von 14 getesteten Softwareprodukten seien wegen der vielen Rechenfehler nicht empfehlenswert.

Drei Programme sind gut

Die besten Programme im Test waren "Wiso Steuersparbuch 2019" (rund 35 Euro für Windows und 40 Euro für Mac) und dessen Internet-Variante "Wiso Steuerweb" (35 Euro). Sie erreichen jeweils insgesamt ein "Gut" (Note 1,6). Kaum schlechter schnitt mit der Note 1,8 das rund 15 Euro teure Windows-Programm "Tax 2019" ab. Alle drei Angebote kommen von Buhl Data Service.

Mit etwas Abstand folgen insgesamt "befriedigende" Angebote: Die "Steuersparerklärung 2019" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Note 2,6) für rund 30 Euro (Windows und Mac) sowie "Quicksteuer 2019" von Haufe-Lexware (Note 2,8) für 15 Euro (Windows).

  • Freibeträge, Fristen, Vorteile: Was sich 2019 für Steuerzahler ändert

Warnung vor neuen Steuerapps

Als Browseranwendung oder App werben die neuen Angebote mit Einfachheit und halten dieses Versprechen den Testern zufolge auch ein. Jedoch sei der Preis dafür zu hoch: Denn Nutzer verlassen sich auf die steuerliche Richtigkeit und wollen ein Maximum an Erstattung herausholen.

Insbesondere für Eltern waren die neuen Angebote im Test ein "Totalausfall", schreibt "Finanztest". Mit ihnen ließen sich weder Kinderfrei- noch Entlastungsbeträge richtig beantragen.

Probleme mit Kranken- und Pflegebeitrag

Einige Sachverhalte löste den Angaben zufolge kein Programm perfekt, etwa den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Kinder sowie den Antrag auf den Behindertenpauschbetrag, wenn Pflegegrad IV vorliegt. Der Pauschbetrag ging im Test flöten, weil sich keines der 14 Programme nach einem möglichen Pflegegrad erkundigte. Abgefragt wurde nur der Schwerbehindertenausweis.

Beim Pflegegrad tricksen

Allen, die Pflegegrad IV oder V, aber keinen solchen Ausweis besitzen, raten die Experten zu tricksen, indem sie beim Grad der Behinderung eine "0" eingeben und das Feld "hilflos oder blind" ankreuzen. Ansonsten könne der Steuerbescheid meist noch vier Jahre rückwirkend geändert werden, wenn man den Pauschbetrag mit dem Krankenkassenbrief über den Pflegegrad beantragt.

Mit Download-Programmen auf Nummer sicher gehen

Generell rät "Finanztest" einen Blick in die Datenschutzerklärungen zu werfen. Nicht immer ist sofort ersichtlich, ob und welche Daten von den Programmen an Dritte übermittelt werden. Auf der sicheren Seite seien Verbraucher, die sich eine Steuersoftware auf ihre eigenen Rechner laden. Alle sechs der getesteten Download-Programme hätten bis zum Absenden der Steuererklärung keine Daten an andere übermittelt.

Verwendete Quellen
  • Stiftung Warentest: "Finanztest" (05/2019)
  • Nachrichtenagentur dpa
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