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Üble Nachrede am Arbeitsplatz: Mögliche Konsequenzen


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Rechtslage und Strafe
Das sind die Konsequenzen bei übler Nachrede am Arbeitsplatz

tl (CF)

10.09.2015Lesedauer: 2 Min.
Werden Kollegen auf die üble Nachrede angesprochen, reagieren sie meist unschuldig.Vergrößern des Bildes
Werden Kollegen auf die üble Nachrede angesprochen, reagieren sie meist unschuldig. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der Vorgesetzte hat Dinge über einen Mitarbeiter behauptet, die nicht stimmen? Kollegen verbreiten Unwahrheiten? Üble Nachrede am Arbeitsplatz kann ernsthafte Konsequenzen für die Täter haben. Wie es in Sachen Rechtslage und Strafe aussieht.

Was bedeutet üble Nachrede genau?

Geistiger Diebstahl, Unterschlagung von Informationen oder Lästern unter Kollegen – Mitarbeiter mit zwei Gesichtern sind nicht selten am Arbeitsplatz anzutreffen. Aber welche Art der Schikane fällt unter üble Nachrede, die sogar strafbar ist?

Üble Nachrede ist in Deutschland eine Straftat, die durch § 186 im Strafgesetzbuch (StGB) definiert ist. Eine Person macht sich demnach strafbar, wenn sie "in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist". Laut StGB drohen sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsentzug bis zu einem Jahr.

Liegt eine besonders schwere Tat zugrunde, die "öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist", kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen.

Üble Nachrede: Abgrenzung zum harmlosen Gerücht

Anders als ein Gerücht wiegt üble Nachrede deutlich schwerer und hat negative Konsequenzen für das Opfer. Im Beruf könnte das Opfer von übler Nachrede beispielsweise durch eine verbreitete Unwahrheit eine Beförderung verwehrt bekommen. Zum Beispiel dann, wenn Kollegen dem Chef erzählen, dass das Opfer schlecht arbeite.

Sollten Sie Opfer von übler Nachrede werden, können Sie dagegen vorgehen, indem Sie sich an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden. Zunächst sollten Sie jedoch auf die Täter zugehen und Ihnen ihr Fehlverhalten aufzeigen. Oftmals wissen Kollegen gar nicht, was sie mit verbreiteten Unwahrheiten anrichten können.

Schwierig wird das Gespräch, wenn sich der Kollege mit Ausreden wie "So war das gar nicht gemeint, das wurde falsch verstanden" aus der Situation winden will. Suchen Sie sich in einer solchen Situation am besten Verbündete, die Ihr korrektes Arbeitsverhalten im Notfall bestätigen können. Auf keinen Fall sollten Sie jedoch versuchen, es dem Mitarbeiter heimzuzahlen. Damit wenden Sie unnötige Energie auf und könnten sich selbst noch weiter schaden.

Soziale Netzwerke: Üble Nachrede ist auch im Internet strafbar

Wer einen Groll gegen Mitarbeiter oder Vorgesetzte hegt, sollte lieber nicht im Internet darüber Dampf ablassen. Ehrenrührige Behauptungen sind auch hier strafbar. Sie müssen im Zweifelsfall beweisen können, dass Ihre Behauptungen stimmen. Ansonsten gilt auch hier der Straftatbestand der üblen Nachrede und bei wissentlich falschen Behauptungen sogar Verleumdung. Denn wer die Rechte anderer verletzt, dem steht auch nicht mehr das Recht der Meinungsfreiheit zu.

Seien Sie daher auch vorsichtig, welche Äußerungen Sie in Sozialen Netzwerken veröffentlichen, da Sie die Verbreitung dieser Aussagen nicht mehr rückgängig machen können.

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