Lohnsteuer Wie Sie die Ersatzbescheinigung einer Lohnsteuerkarte 2010 beantragen
Die Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es seit 2010 nicht mehr; sie wurde durch das elektronische Lohnsteuerverfahren ersetzt. Sie benötigen die Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte, wenn sich Ihre Steuermerkmale in den Folgejahren geändert haben oder wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.
Die letzten Lohnsteuerkarten in Papierform wurden im Jahre 2010 ausgestellt. Seit 2011 wird das elektronische Lohnsteuerverfahren ELStAM genutzt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur Ihre Steuernummer und Ihr Geburtsdatum mitteilen, denn alle anderen Daten sind beim Finanzamt hinterlegt. In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie die Lohnsteuerkarte 2010 vorlegen. Ist sie nicht vorhanden, müssen Sie eine Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte beantragen.
Wann benötigen Sie die Ersatzbescheinigung einer Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis zum Ende des Jahres 2014 aufzubewahren. Liegt sie Ihnen nicht mehr vor, müssen Sie die Ersatzbescheinigung einer Lohnsteuerkarte beantragen. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder beim Wechsel des Arbeitgebers müssen Sie Ihrem alten Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Ersatzbescheinigung ist auch erforderlich, wenn in den Jahren nach 2010 Änderungen Ihrer Steuermerkmale eingetreten sind. Haben Sie im Jahre 2013 erstmals ein Arbeitsverhältnis oder eine zweite Beschäftigung aufgenommen, benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung.
Wie Sie die Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte beantragen
Zur Beantragung einer Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte benötigen Sie ein Formular mit dem Namen „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“. Dieses Formular können Sie als PDF-Datei aus dem Internet herunterladen. Angaben über
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Zahl der Kinder
- Religionszugehörigkeit
- Steuerklasse
sind erforderlich. Zusätzlich müssen Sie angeben, warum Sie eine Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte benötigen. Der Antrag ist beim für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen. Haben Sie ein neues Arbeitsverhältnis oder ein zweites Arbeitsverhältnis aufgenommen, müssen Sie beim Finanzamt bestätigen, für welches Arbeitsverhältnis Sie die Bescheinigung benötigen. Sie sollten eine Bescheinigung des entsprechenden Arbeitgebers vorlegen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei.