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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Bekomme ich Rentenpunkte, wenn ich Angehörige pflege?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bekommt meine Frau Rentenpunkte, wenn sie mich pflegt?
Ja. Menschen, die ein Familienmitglied oder einen Bekannten pflegen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt aber nur, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen.
"Diese Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche dauern und verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Wie viel Rentenansprüche Pflegepersonen erwerben, hänge im Wesentlichen von dem Pflegegrad und der bezogenen Pflegeleistung ab, so der Experte. "Bei einem vorhandenen Pflegegrad 2 und dem Bezug von Pflegegeld erhält Ihre Frau knapp zehn Euro monatliche Rente für ein Jahr Pflege."
- Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung