Rentenfrage Was steht ehemaligen NVA-Soldaten an Rente zu?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was steht den Rentnern zu, die in ein DDR-Sonderversorgungssystem eingebunden waren – etwa das der NVA?
Neben Renten aus der allgemeinen Sozialversicherung wurden in der ehemaligen DDR auch Renten aus Sonderversorgungssystemen gezahlt. Das gilt etwa für Menschen, die der "Nationalen Volksarmee", kurz "NVA", angehörten.
"Die Zeiten, in denen Sie einem Sonderversorgungssystem der DDR angehörten, wurden bereits 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
"Die erzielten Arbeitsentgelte wurden der Rentenversicherung durch einen Bescheid des Versorgungsträgers gemeldet, hier in der Regel durch die Wehrbereichsverwaltung." Diese Arbeitsentgelte lege die Rentenversicherung bei der Berechnung der Rente zugrunde.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach