Trotz Niedrigzins Lebensversicherung nicht einfach kündigen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Früher gehörten sie standardmäßig zur Altersabsicherung: Lebens- und Rentenversicherungen. Dank niedriger Zinsen werfen diese Policen immer weniger ab. Einfach so kündigen sollte man die Verträge aber deshalb nicht, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen.
Dies sei fast immer mit finanziellen Verlusten verbunden, etwa in Form von Abschluss- und Verwaltungskosten und eventueller Schlussboni, welche der Versicherer nach einer Vertragsauflösung einbehält. Bei wenige Jahre alten Verträgen liege der Rückkaufswert meist sogar unter den eingezahlten Beiträgen, so die Verbraucherschützer.
Ihr Rat: Prüfen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Denn häufig wurden Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Hat der Widerruf Erfolg, wird der Vertrag komplett rückabgewickelt - dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Im Vergleich zu einer Vertragskündigung erhalten Versicherte hier häufig 30 bis 40 Prozent mehr, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale.
Ein Widerruf lohnt sich aber nicht immer, denn in Einzelfällen kann dabei ein Rückforderungsanspruch des Versicherers herauskommen. Auch bei gut verzinsten oder vor 2005 abgeschlossenen und damit steuerfreien Altverträgen kann eine Fortsetzung oder Beitragsfreistellung finanziell vorteilhafter sein.