Anlage KAP Erträge von Lebensversicherungen richtig versteuern
Berlin (dpa/tmn) - Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind in bestimmten Fällen steuerfrei. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Die Voraussetzung: Der Vertrag wurde bis Ende 2004 abgeschlossenen und lief mindestens zwölf Jahre.
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten andere Steuerregeln: Die Kapitaleinnahmen bleiben hier nur noch zur Hälfte steuerfrei. Voraussetzung: Die Auszahlung der Versicherung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren und nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.
Wichtig zu beachten: Das Versicherungsunternehmen wird bei der Auszahlung in der Regel in voller Höhe Abgeltungsteuer einbehalten. Steuerzahler müssen daher eine Korrektur über die Anlage KAP ihrer Steuererklärung vornehmen. Details ergeben sich aus der Bescheinigung, die die Versicherung erteilt hat.