Hoher Verwaltungsaufwand Grundrente wird erst Mitte 2021 ausgezahlt
Zum 1. Januar startet zwar die Grundrente, das Geld sehen die etwa 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten aber erst einmal nicht. Woran das liegt und wie die Rente fließen soll.
Bezieher der ab Januar geltenden Grundrente müssen noch bis Mitte kommenden Jahres auf ihr Geld warten. Dann werde die Grundrente aber rückwirkend zum 1. Januar gewährt, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der "Funke Mediengruppe". "Rentnerinnen und Rentner, denen die Grundrente zusteht, werden ihre Ansprüche also in voller Höhe bekommen."
Die Einführung der Grundrente sei "ein sozialpolitischer Meilenstein und eine Frage der Leistungsgerechtigkeit", sagte Heil weiter. Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, müssen im Alter eine bessere Rente bekommen.
Grundrente soll "ganz automatisch" fließen
"Davon profitieren 1,3 Millionen Menschen, vor allem Frauen, die immer gearbeitet haben, aber viel zu niedrige Löhne hatten", sagte der Minister den Funke-Zeitungen.
Das Gesetz zur Grundrente sei so gestaltet, dass kein Rentner sich "mit Anträgen herumschlagen oder Behörden kontaktieren" müsse. "Alles wird ganz automatisch erfolgen", sagte Heil.
Warum fließt das Geld noch nicht?
Das Gesetz zur Grundrente tritt zwar am 1. Januar in Kraft. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes insbesondere bei der Einkommensprüfung verzögert sich jedoch die Auszahlung. Auch die Corona-Krise spielte dabei eine Rolle.
Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagt: "Wir haben den Auftrag, bei 26 Millionen Renten festzustellen, ob und wie viele Grundrentenzeiten vorhanden sind." Nicht alle diese Zeiten seien in den digitalen Rentenkonten gespeichert.
"Wir müssen also Programme erstellen, die die vorhandenen Daten daraufhin analysieren." Doch damit nicht genug – denn es gibt ja noch die Einkommensprüfung. Dann müssten also über eine neue Datenautobahn zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung die Einkommen geprüft werden – auch die des Ehepartners. "Das sind Daten, die bisher für die Rentenversicherung nicht wichtig waren."
Voraussetzung für einen Anspruch auf Grundrente sind mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grundrente soll schätzungsweise 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro im Jahr kosten und über Steuern finanziert werden.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa