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Spareinlagen: Diese Banken erheben Negativzinsen – schon ab einem Cent


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Erste Bank ab einem Cent
Diese Banken erheben Negativzinsen


Aktualisiert am 18.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Euro-Skulptur vor dem Eurotower: Noch scheuen die meisten Kreditinstitute, Vermögen unter 100.000 Euro mit Strafzinsen zu belegen.Vergrößern des Bildes
Euro-Skulptur vor dem Eurotower: Noch scheuen die meisten Kreditinstitute, Vermögen unter 100.000 Euro mit Strafzinsen zu belegen. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Bislang waren sich Geldhäuser einig, Kleinsparer nicht mit Negativzinsen zu belasten. Doch der Druck wächst. Institute senken die Grenzen und brechen Tabus. Die erste Bank erhebt nun Minuszinsen ab dem ersten Cent.

Die Welt der Sparer steht seit langem Kopf. Zum einen gibt es für das Ersparte kaum noch einen Cent und zum anderen wird das Geld zusätzlich durch Gebühren aufgefressen. Das Resultat: Statt der Geldvermehrung steht am Ende der Geldschwund.

Strafzinsen für Banken

Banken sowie Sparer blicken auf die Europäische Zentralbank, die im Jahr 2014 den Einlagenzins auf unter Null gesenkt hat. Das ist der Zins, den Banken zahlen müssen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Nach der jüngsten Verschärfung sind 0,5 Prozent Zinsen fällig – eine Milliardenbelastung für die Branche.

Kosten des Negativzinses: Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) prognostiziert die Belastung durch die weitere Verschärfung des Negativzins für Banken in Deutschland mit 2,9 Milliarden Euro und im Euroraum mit 9,5 Milliarden Euro.

Negativzinsen für Bankkunden

Seit einiger Zeit geben einzelne Geldhäuser die Kosten für die Negativzinsen an große Firmenkunden und Konzerne und große Investoren wie zum Beispiel Fonds.

Das Gros der Privatkunden war bislang von der direkten Weitergabe der Strafzinsen ausgenommen. Nur: Je länger die Banken Strafzinsen zahlen müssen, desto mehr denken diese über die Weitergabe der negativen Zinsbelastung auch an Privatkunden nach. So halten zum Beispiel die beiden größten Geldhäuser Deutschlands, die Deutsche Bank und die Commerzbank, die Weitergabe von Minuszinsen an vermögende Privatkunden für entweder sehr realistisch oder planen bereits die Umsetzung.

Grenze für den Freibetrag sinkt

Doch was gilt als vermögend? Da scheiden sich die Geister. Bislang waren bei Privatkunden Guthaben bis 100.000 Euro nicht betroffen. Nach Auswertungen des Vergleichsportals Verivox erheben nun aber erste Institute Negativzinsen auch auf geringere Tagesgeldeinlagen.

Allen voran die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck, die den Angaben auf ihrer Website zufolge, als erstes Geldhaus für Neukunden einen Negativzins ohne Freibetrag für private Tagesgeldeinlagen ausweist. Das Verwahrentgelt in Höhe von -0,5 Prozent gilt für alle Tagesgeldkonten, die seit dem 1. Oktober 2019 eröffnet wurden oder in Zukunft eröffnet werden.

Die Volksbank Magdeburg gewährt nach eigenen Angaben Tagesgeldsparern zumindest einen Freibetrag von 75.000 Euro. Guthaben auf Kontokorrentkonten wie Girokonten mit Dispositionskredit sind bis 25.000 Euro befreit. Laut Preisaushang vom 4. November 2019 werden auf jeweils höhere Einlagen 0,5 Prozent Verwahrungsentgelt fällig. Es gilt eine Einschränkung: Der zugrundeliegende Vertrag muss die Möglichkeit der Berechnung negativer Zinsen ausdrücklich vorsehen.

Negativzinsen: Tages- und Girokonten können mit Zusatzkosten belastet werden, die die Verzinsung ins Negative treiben. Banken sprechen in diesem Fall gern von einem Verwahrentgelt.

Banken mit Negativzinsen

Aktuell haben 20 Geldhäuser Negativzinsen in ihren öffentlichen Preisaushängen veröffentlicht. Fast nochmal so viele haben Strafzinsen für ihre Privatkunden eingeführt, veröffentlichen diese jedoch nicht – darunter die Commerzbank, die Berliner Sparkasse sowie einige weitere Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken.

Kreditinstitut Zinssatz ab Guthaben
Berliner Volksbank -0,5 % 100.000 Euro
EthikBank -0,4 % 100.000 Euro
Oldenburgische Landesbank (OLB) -0,4 % 100.000 Euro
Skatbank -0,5 % 100.000 Euro
Sparda-Bank Berlin -0,4 % 100.000 Euro
Sparkasse Harburg-Buxtehude -0,4 % 500.000 Euro
Sparkasse Rotenburg-Osterholz -0,5 % 1 Mio. Euro
Volksbank Baden-Baden Rastatt -0,2 % 500.000 Euro
Volksbank Dresden-Bautzen -0,5 % 1 Mio. Euro
Volksbank Eisenberg -0,4% 100.000 Euro
Volksbank Ettlingen -0,5 % 250.000 Euro
Volksbank Freiburg -0,4 % 750.000 Euro
Volksbank in der Ortenau -0,45 % 100.000 Euro
Volksbank Magdeburg -0,5 % 75.000 Euro
Volksbank Mittlerer Schwarzwald -0,5 % 250.000 Euro
Volksbank Stendal -0,4 % 100.000 Euro
VR-Bank Alzenau -0,4 % k. A.
VR-Bank Bayreuther-Hof -0,6 % 300.000 Euro
VR-Bank Fürstenfeldbruck -0,5 % 0,01 Euro
VR-Bank Landsberg-Ammersee -0,4 % 300.000 Euro
VR-Bank Mittelsachsen -0,4 % 100.000 Euro

Quelle: Verivox (Stand 18.11.2019)

Bei den oben aufgeführten Negativzinsen unterscheiden die Geldinstitute unter anderem zwischen Alt- und Neuverträgen oder staffeln nach Guthabenhöhe. In manchen Fällen wird auf individuelle Vereinbarungen verwiesen. Andere erheben die Strafzinsen nur, wenn in den Altverträgen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

Auch wenn andere Banken ihren Kunden direkt keine Negativzinsen berechnen, kann sich – unter anderem durch Gebühren auf Tages- oder Festgeldkonten – eine Negativrendite ergeben. Das bedeutet: Das Geld schmilzt ebenfalls dahin.

Voraussetzung für Negativzinsen

Voraussetzung für die Weitergabe von Negativzinsen an Bankkunden ist, dass der zugrundeliegende Vertrag die Möglichkeit der Berechnung negativer Zinsen ausdrücklich vorsieht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg müssen Institute solche Verwahrentgelte allerdings individuell vereinbaren. Die Einführung allein über einen Preisaushang sei nicht wirksam.

Wichtig: Für Negativzinsen gelten höhere Anforderungen als für Zinsänderungen. Das heißt: Eine Bank darf ein Verwahrentgelt nicht durch einen geänderten Preisaushang verkünden oder einseitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.

Keine doppelte Bepreisung

Verbraucherexperten sehen zudem Anhaltspunkte, dass die Preisklauseln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnten. So habe das Landgericht Tübingen die Praxis für unzulässig erklärt, neben einer Kontoführungsgebühr auf Grundlage eines Preisaushangs auch Negativzinsen zu erheben (Az.: 4 O 225/17). Die Begründung: Auf diese Art werde eine Leistung doppelt bepreist.

Neukunden und neue Konten

Bei der Neueröffnung eines Kontos kann die Bank grundsätzlich ein Verwahrentgelt festlegen. Allerdings müssen Privatkunden derzeit in der Regel nicht damit rechnen, dass dies auch für Beträge unter 100.000 Euro erhoben wird. Zudem muss das Verwahrentgelt als Extrakosten explizit im Vertrag aufgeführt und individuell vereinbart worden sein.

Was Betroffene tun können

Kunden, die offen oder verdeckt mit Negativzinsen belastet werden, sollten einen Wechsel zu einer Bank mit günstigeren Konditionen prüfen – etwa ohne Kontoführungsentgelt und mit einem vielleicht breiteren Automatennetz. Nach Angaben der unabhängigen Finanzberatung FMH bekommen Sparer für Geld auf dem Tagesgeldkonto derzeit im Schnitt 0,05 Prozent Zinsen (Stand: 05.11.).

Verwendete Quellen
  • Vergleichsportal Verivox
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Nachrichteagenturen dpa, AFP, Reuters
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