Erhöhung der Ostrenten Schäuble stoppt Nahles' Gesetzentwurf

Ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht vor, das Rentenniveau in Ostdeutschland an das im Westen anzugleichen. Doch jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Vorstoß mit Blick auf die dabei geplante Finanzierung durch den Bund ausgebremst.
Das Ressort von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle die Kosten für die Erhöhung der Altersgelder in den neuen Ländern nicht aus dem Bundeshaushalt zahlen, berichtete die "Sächsische Zeitung" unter Berufung auf ein Schreiben des Ministeriums an das Sozialressort.
Maßnahme habe keine Priorität
Dies wird dem Bericht zufolge damit begründet, dass die Ost-West-Rentenangleichung laut Koalitionsvertrag "keine prioritäre Maßnahme" sei. "Daher ist die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen." Diese Position sei "auf Staatssekretärsebene" bereits gebilligt worden.
Eine Sprecherin Schäubles erklärte, dass man innerhalb der Bundesregierung im Gespräch zum Thema Angleichung der Ostrenten bleibe. "Gerade finden Vorabstimmungen auf Beamtenebene statt, um die das Arbeitsministerium gebeten hatte."
Angleichung in zwei Schritten
Nahles hatte kürzlich die Angleichung in zwei Schritten angekündigt. Nach ihrem Gesetzentwurf soll der Rentenwert Ost zum 1. Januar 2018 um 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unterschieds zum Westen angehoben werden. Die vollständige Angleichung soll dann zum 1. Januar 2020 kommen. Die sogenannte Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung will Nahles entsprechend anpassen.
Nach Ansicht von Nahles soll die Kosten der Bund tragen, da die Angleichung der Renten eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" sei. Für den ersten Schritt zur Anpassung im Jahr 2018 veranschlagt das Sozialministerium 1,8 Milliarden Euro jährlich, für den zweiten Schritt im Jahr 2020 weitere 3,9 Milliarden Euro.