Gesetzliche Krankenkassen Millionen Kassenpatienten können ab 2015 Geld sparen
Wenn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab Januar 2015 Zusatzbeiträge erheben, können über 52 Millionen Mitglieder durch einen Kassenwechsel Geld sparen. Die Ersparnis beläuft sich auf bis zu 445 Euro, wie das Vergleichsportal Verivox ausgerechnet hat. Die ersten Kassen haben schon ihre Zusatzbeiträge bekannt gegeben. Betroffene Versicherte haben jetzt ein Sonderkündigungsrecht.
Die derzeit noch 131 gesetzlichen Kassen können ab 2015 ihren Beitragssatz über den Zusatzbeitrag wieder selbst festlegen - und stehen damit auch wieder im Wettbewerb mit den anderen Anbietern. Falls die Kasse einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erhebt, zahlt der Versicherte genauso viel wie bisher. Liegt der Aufschlag niedriger, wird es entsprechend billiger. Im Gegensatz zu den früheren festen Zusatzbeiträgen wirkt sich der neue prozentuale Aufschlag einkommensabhängig aus.
Den Aufschlag zahlt das Kassenmitglied alleine. Nur den Basisbeitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit lohnt sich ein Vergleich, vor allem, wenn die eigene Krankenkasse mehr als 0,9 Prozentpunkte draufschlägt.
Verivox rechnete vor, dass der Aufschlag von 0,9 Prozentpunkten bis zu 445,50 Euro im Jahr kosten kann, falls der Versicherte 49.500 Euro brutto oder mehr verdient und damit an der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber liegt. Dieser Betrag ließe sich durch den Wechsel zu einer aufschlagfreien Kasse sparen. Wer 36.000 Euro verdient, kann immer noch 324 Euro sparen, bei 24.000 Euro sind es 216 Euro. Weitere Rechenbeispiele finden Sie in der Tabelle.
Einsparmöglichkeiten beim Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent oder weniger | |||
Bruttolohn pro Jahr | |||
Zusatzbeitrag | 24.000 Euro | 36.000 Euro | 49.500 Euro* |
0,9 Prozent | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
0,6 Prozent | 72,00 Euro | 108,00 Euro | 148,50 Euro |
0,3 Prozent | 144,00 Euro | 216,00 Euro | 297,00 Euro |
0,0 Prozent | 216,00 Euro | 324,00 Euro | 445,50 Euro |
Berechnung: Verivox * Beitragsbemessungsgrenze für 2015 |
Erst wenige Zuschläge bekannt
Bisher haben allerdings erst 17 Krankenkassen mit zusammen 10,4 Millionen Versicherten ihren Zusatzbeitrag bekannt gegeben. Dabei zeigt sich nach einer Aufstellung des Internetportals krankenkasseninfo.de, dass nur ein kleinerer Anbieter aus Baden-Württemberg, die Metzinger BKK, ganz auf einen Zuschlag verzichten will.
Zwölf Versicherer mit 4,6 Millionen Mitgliedern wollen weniger als 0,9 Prozent aufschlagen, darunter die AOK Plus (0,3 Prozent), die hkk (0,4 Prozent), die Bosch BKK (0,6 Prozent) oder die Audi BKK (0,7 Prozent).
Drei Kassen haben bisher bekannt gegeben, dass sie 0,9 Prozent Zusatzbeitrag erheben wollen: die AOK Bayern, die BKK Textilgruppe Hof und die WMF BKK.
Sonderkündigungsrecht mit Wirkung für das zweite Quartal
Wenn die eigene Krankenkasse ab 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung werde zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam, der Wechsel in eine neue Kasse erfolge also zum 1. April, erklärte Verivox. Rund 6,3 Millionen Kassenmitglieder gelten einer Umfrage zufolge als wechselwillig.