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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Unterschrift nicht vergessen Wie schreibe ich eine Kündigung am besten?
Um einen Job loszuwerden, sollten Sie kündigen. Hierzu müssen Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen und Ihrem Arbeitgeber übermitteln. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.
Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Arbeit sind oder eine neue Stelle in Aussicht haben, sollten Sie Ihren Job kündigen. Dabei reicht es aber nicht, wenn Sie Ihrem Chef auf dem Flur zurufen, dass Sie kündigen möchten.
Vielmehr muss die Kündigung schriftlich erfolgen. t-online zeigt Ihnen, welche Fristen Arbeitnehmer bei einer Kündigung einhalten müssen, was Sie bei einem Kündigungsschreiben beachten sollten – und stellt Ihnen ein Muster für ein solches Schreiben zur Verfügung.
Was muss ich bei einem Kündigungsschreiben beachten?
Wenn Sie eine Arbeitsstelle kündigen möchten, sollten Sie einiges beachten. Folgende Punkte sind für eine regelkonforme Kündigung wichtig:
- Form: Sie müssen auf jeden Fall schriftlich – auf Papier – kündigen (§ 623 BGB). Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihren Chef anrufen, eine E-Mail schreiben oder bloß eine WhatsApp-Nachricht schicken. Die Schriftform ist zwingend nötig.
- Zeitpunkt: Sie müssen in dem Kündigungsschreiben einen konkreten Termin angeben. Am einfachsten machen Sie es sich, wenn Sie die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wählen.
- Eindeutigkeit: Es muss klar sein, dass Sie kündigen. Verzichten Sie deshalb auf ausschweifende Sätze, sondern benennen deutlich, was Sie wollen. Schreiben Sie etwa das Wort "Kündigung" bereits im Betreff und beginnen Sie den ersten Satz des Schreibens mit den Worten "Hiermit kündige ich ...". Zudem müssen Sie eine Personalnummer im Kündigungsschreiben angeben.
- Zugang: Wichtig ist, wann Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhält. Das nennt sich im Arbeitsrecht Zugang. Wenn Sie das Schreiben persönlich übergeben, ist es in diesem Moment gültig. Wenn Sie es per Post schicken, wird es erst gültig, wenn Ihr Arbeitgeber es erhalten hat – es also im Briefkasten des Unternehmens eingetroffen ist.
- Unterschrift: Sie müssen den Kündigungsbrief auf jeden Fall unterschreiben. Eine elektronische Unterschrift gilt hierbei nicht.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben auch erhält, werfen Sie es entweder persönlich in den Briefkasten oder geben Sie es ab und lassen sich den Erhalt schriftlich bestätigen. Sie können auch einen Boten beauftragen. Einschreiben sind hingegen nicht geeignet. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Arbeitsrecht: Wann der Chef Ihnen die Raucherpause verbieten darf
- Selbst berechnen: Ist Ihr Gehalt im Vergleich zu anderen angemessen?
Diese Elemente im Kündigungsschreiben sind optional
- Kündigungsgrund: Diesen müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht anführen. Das ist nur bei einer außerordentlichen Kündigung notwendig. Ihr Arbeitgeber muss hingegen je nachdem einen Grund angeben, wenn er Ihnen kündigen möchte (siehe unten).
- Arbeitszeugnis: Sie haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie sollten auf jeden Fall darum bitten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht von sich aus eines ausstellt. Mehr dazu lesen Sie hier.
- Danksagung: Wenn Sie sich im Guten von dem Unternehmen trennen, fügen Sie am Ende noch eine kurze Danksagung ein, etwa "Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren".
Gut zu wissen: Statt einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Chef auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Allerdings birgt dieser einige Tücken. Mehr dazu lesen Sie hier.
Muster: Wie könnte ein Kündigungsschreiben aussehen?
In untenstehender Box finden Sie ein schlichtes und kurzes Muster für ein Kündigungsschreiben. Beachten Sie: Oberhalb des Kündigungsschreibens sollten Sie Ihre Anschrift sowie die Ihres Arbeitgebers bzw. Firma, also den Briefkopf, das aktuelle Datum sowie einen eindeutigen Betreff – etwa "Kündigung" – anführen, am besten in der Betreffzeile.
Sehr geehrte Frau Mustermann,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum unseres Arbeitsverhältnisses.
Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname und Name
(handschriftliche Unterschrift)
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- In der Probezeit kündigen? Diese Fristen müssen Sie einhalten
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Welche Fristen sollte ich bei einer Kündigung beachten?
Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie eine sogenannte Kündigungsfrist beachten. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen vor Monatsende oder vor dem 15. eines Monats. Vier Wochen bedeuten genau 28 Tage. Mehr dazu lesen Sie hier.
Es kann aber auch sein, dass im Arbeitsvertrag eine verlängerte Kündigungsfrist geregelt ist. In diesem Fall müssen Sie diese Frist beachten. Eine Kündigung ist erst gültig, wenn das Schreiben Ihrem Arbeitgeber zugegangen ist (siehe oben).
Tipp: Im besten Fall sollten Sie schon vor der Kündigung einen Job in Aussicht haben oder gar einen neuen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterzeichnet haben. Wenn nicht, sollten Sie sich gleich nach Job-Kündigung arbeitsuchend melden. Hier lesen Sie, was Sie darüber wissen sollten.
Eine Kündigung können Sie nicht einseitig widerrufen. Das heißt: Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Job gekündigt haben, sollten Sie mit Ihrem Chef darüber sprechen, wenn Sie die zurücknehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Muss der Arbeitgeber seine Kündigung begründen?
Das kommt auf die Größe des Betriebs an und wie lange Sie bereits dort arbeiten. Arbeiten Sie mindestens sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis dem deutschen Kündigungsschutzgesetz.
Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht einfach ohne Grund kündigen.
Mögliche Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sind personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen. Lesen Sie hier mehr zu den Kündigungsgründen.
- Eigene Recherche
- karrierebibel.de
- business-wissen.de
- kanzlei-hasselbach.de